BvA_Zisterzienserinnen-Abtei Waldsassen_Generalsanierung Stiftsbibliothek Waldsassen_Objetkplanung, Restauratorische Fachplanung (Fenster), Ausstellungsgestaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 135/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Basilikaplatz 2
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abtei-waldsassen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Zisterzienserinnen-Abtei Waldsassen_Generalsanierung Stiftsbibliothek Waldsassen_Objetkplanung, Restauratorische Fachplanung (Fenster), Ausstellungsgestaltung
Die Zisterzienserinnen Abtei Waldsassen plant die Generalsanierung der Stiftbibliothek Waldsassen. Die grundlegenden Notwendigkeiten, Ziele und Chancen für den Erhalt und die zukünftige Entwicklung der Klosterbibliothek wurden 2020 in einer Machbarkeitsstudie herausgearbeitet. Diese liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Restauratorischen Fachplanung (Fenster) entsprechend § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 vergeben.
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Es werden die Kernleistungen der Leistungsphasen 1-7 der Ausstellungsgestaltung gem. § 10 Abs. 1 HOAS (2) vergeben.
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Zudem werden die Besonderen Leistung der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Stiftsbibliothek Waldsassen Basilikaplatz 2 95652 Waldsassen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Zisterzienserinnen Abtei Waldsassen plant die Generalsanierung der Stiftbibliothek Waldsassen. Die grundlegenden Notwendigkeiten, Ziele und Chancen für den Erhalt und die zukünftige Entwicklung der Klosterbibliothek wurden 2020 in einer Machbarkeitsstudie herausgearbeitet. Diese liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Der u.a. zentrale Wunsche der Auftraggeberin ist es, die historische Bibliothek zu einer aktiven wissenschaftlichen Sonderbibliohtek in einem neuen Verbund von Klosterbibliotheken zu machen.
Die Stiftsbibliothek war - neben dem Klostergarten - im 18. Jahrhundert das repräsentative Aushänge-schild für die Größe und Bedeutung der barocken Abtei. Sie ist bis heute, zusammen mit der Stifts-basilika, die wichtigste kulturelle Sehenswürdigkeit in Waldsassen und hat entsprechend viele Besucher.
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Die historische Stiftsbibliothek ist die erste, als solche geplante, barocke Wandbibliothek mit Empore im süddeutsch/österreichisch/böhmischen Raum und war maßgeblich Vorbild für die großen Barock-bibliotheken. Sie ist zugleich mit ihrer vollständig erhaltenen Ausstattung (Stuck, Malerei, Holzbildhau-erei, Teile des originalen Buchbestands) und insbesondere dem ausgefeilten und originellen Bildpro-gramm einzigartig. Bislang noch unsaniert, sind umfangreiche Maßnahmen zur Restaurierung der Raumhülle, der Ausmalung und der hölzernen Ausstattung sowie für die notwendige technische Aus-rüstung, den Brandschutz und die Verbesserung des Raumklimas zur langfristigen Erhaltung dieses Baudenkmals von überregionaler Bedeutung erforderlich.
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Es ist zu prüfen und mit der Denkmalschutzbehörde zu klären, ob die bleiverglasten Fenster restauriert oder erneuert werden müssen. Dies ist sowohl unter energetischen Gesichtspunkten, unter Anforde-rungen der Bibliothekare (UV-Strahlung), unter schadstofftechnischen Gesichtspunkten als auch hin-sichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zu prüfen.
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Derzeit nur museal/touristisch von außen genutzt, soll die Klosterbibliothek zukünftig auch wieder ein aktiver Teil des lebendigen Klosters Waldsassen werden. Zusammen mit der geplanten Revitalisierung des Klostergartens und in enger Abstimmung mit der Stadt Waldsassen ist dies ein Zeichen, dass die Abtei auch im 21. Jahrhundert ein historisches und kulturelles Zentrum der grenzüberschreitenden Re-gion Stiftland/Egerland ist, dass sie Verantwortung übernimmt für die Bewahrung der Schöpfung und einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten kann. Im Rahmen der Sanierung soll demnach für eine verbesserte Präsentation der historischen Bibliothek und des lebendigen Klosters ein sog. Dritter Ort geschaffen werden. Die Aufenthaltsqualität in den Begegnungsräumen soll dadurch angenehmer gestaltet werden, um mehr Teilhabe und Interaktivität in den Ausstellungsbereichen zu erzielen. Dadurch soll die Raumakustik wesentlich verbessert werden und der historische Bibliothekssaal soll ebenfalls barrierefrei zugänglich gemacht werden. Ergänzend ist der Aufbau einer szenographischen, multimedialen Präsentation als weiterer Besuchermagnet vorgesehen.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,2 Mio. EUR netto. Es sind Fördermittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kultusveranstaltungen (Bundesministerium für Kultur und Medien) vorgesehen als auch Fördermittel aus dem Kulturfonds Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst). Die Abwicklung der Fördermittel erfolgt in Zusammenarbeit mit der Landes-baudirektion Nordbayern sowie der Regierung der Oberpfalz.
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Die Planung der Generalsanierung der Stiftsbibliothek sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Planungsphase wird derzeit mit 18 Monaten anberaumt. Eine Fertigstellung ist zunächst im Jahr 2025 / 2026 vorgesehen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Restauratorischen Fachplanung (Fenster) entsprechend § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 vergeben.
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Es werden die Kernleistungen der Leistungsphasen 1-7 der Ausstellungsgestaltung gem. § 10 Abs. 1 HOAS (2) vergeben.
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Zudem werden die Besonderen Leistung der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Stufenweise Beauftragung:
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Objektplanung Gebäude und Innenräume:
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- Stufe 1: Lph. 2
- Stufe 2: Lph. 3-4
- Stufe 3: Lph. 5-7
- Stufe 4: Lph. 8-9
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Restauratorische Fachplanung (Fenster)
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- Stufe 1: Lph. 1-2
- Stufe 2: Lph. 3-4
- Stufe 3: Lph. 5-7
- Stufe 4: Lph. 8-9
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Ausstellungsgestaltung:
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- Stufe 1: Lph. 1-2
- Stufe 2: Lph. 3
- Stufe 3: Lph. 4-5
- Stufe 4: Lph. 6-7
Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern eine Maßnahmenbeschreibung, ein Übersichtsplan der Baumassnahme sowie eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt.
Die Planungsleistungen erstrecken sich ab Vergabe für ca. 18 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zisterzienserinnen-Abtei Waldsassen_Generalsanierung Stiftsbibliothek Waldsassen_Objetkplanung, Restauratorische Fachplanung (Fenster), Ausstellungsgestaltung
Postanschrift: Markt 12-14
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6VR6
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.