Kommunikationskampagne Klima-Aufbruch mit Fokus auf Verhaltensänderung Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_064
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 140-446324)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schuhstraße 40
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationskampagne Klima-Aufbruch mit Fokus auf Verhaltensänderung
Konzipierung und Durchführung einer Kommunikationskampagne zum Klima-Aufbruch im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- eine Eigenerklärung (max. 1 DIN A 4 Seite) ab mit Angaben zu Erfahrungen bei der strategischen
Kommunikationsberatung und Konzeption inkl. Markenentwicklung.- eine Eigenerklärung (max. 1 DIN A 4 Seite) ab mit Angaben zu Erfahrungen bei der Kampagnenkonzeption-
und Umsetzung.- eine Eigenerklärung (max. 1 DIN A 4 Seite) ab mit Angaben zur Bandbreite der eingesetzten digitalen
Kommunikationskanäle.
Bewertungskriterien Teilnahmewettbewerb:
Kriterium 1: Qualität der eingereichten Referenzen (Gewichtung 40%),
Kriterium 2: Bandbreite der eingesetzten Kommunikationskanäle (Referenz 1 und 2) (Gewichtung: 10%)
Kriterium 3: Expertise bei der Konzeption und Umsetzung von Kommunikationskampagnen (Referenz 1 und 2), (Gewichtung 20%).
Kriterium 4: Expertise bei der strategischen Kommunikationsberatung (Referenz 3), (Gewichtung: 30%)
Submission Teilnahmewettbewerb am 05.09.2023 um 10:45 Uhr.
Submission Angebotsphase am 09.11.2023 um 10:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung im Vergabeverfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die in den Vergabeunterlagen von den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten (kleine und mittlere
Unternehmen - KMU) werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.