Zwischenlager und Entsorgung von Aushubfraktionen; BV: Ausbau Bayreuther Str. Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: VAG_BayrStr_ZL_und_Entsorg
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911802-58446
Fax: +49 911802-88-58446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlager und Entsorgung von Aushubfraktionen; BV: Ausbau Bayreuther Str. Nürnberg
Bereitstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung dieses Materials.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.Das zu entsorgende Material wird durch den gesondert vom AG beauftragten Transporteur auf die Zwischenlagerfläche transportiert und dort nach Anweisung desAN durch den Transporteur abgekippt. Das Herstellen, Sichern und Unterhaltender Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. DieHaufwerke werden durch einen gesondert vom AG beauftragten Gutachter beprobt und abfallrechtlich deklariert. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern. Nach Übergabe der Deklaration ist mit der Entsorgung bzw. Verwertung des Materials zu beginnen.Die Zwischenlagerfläche muss nach den einschlägigen Gesetzen undVerordnungen genehmigt sein und den umwelt- und gewässerschutztechnischenAnforderungen genügen. Die Zwischenlagerfläche darf in maximal40 km Entfernung zum Baufeld Bayreuther Straße liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.