Zwischenlager und Entsorgung von Aushubfraktionen; BV: Ausbau Bayreuther Str. Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: VAG_BayrStr_ZL_und_Entsorg
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlager und Entsorgung von Aushubfraktionen; BV: Ausbau Bayreuther Str. Nürnberg
Bereitstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung dieses Materials.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung einer Zwischenlagerfläche für das ausgebaute und zu beprobende Material sowie die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Materialien.
Das zu entsorgende Material wird durch den gesondert vom AG beauftragten Transporteur auf die Zwischenlagerfläche transportiert und dort nach Anweisung des
AN durch den Transporteur abgekippt. Das Herstellen, Sichern und Unterhalten
der Haufwerke auf der Zwischenlagerfläche erfolgt durch den AN. Die
Haufwerke werden durch einen gesondert vom AG beauftragten Gutachter beprobt und abfallrechtlich deklariert. Bis zum Vorliegen der Deklarationsergebnisse ist das Material durch den AN zu lagern. Nach Übergabe der Deklaration ist mit der Entsorgung bzw. Verwertung des Materials zu beginnen.
Die Zwischenlagerfläche muss nach den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen genehmigt sein und den umwelt- und gewässerschutztechnischen
Anforderungen genügen. Die Zwischenlagerfläche darf in maximal
40 km Entfernung zum Baufeld Bayreuther Straße liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Ausschlusskriterien:
1.1 Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV für entspr. Fraktionen gem. LV (Ausschlusskriterium)
1.2 Nachweis immissionsschutzrechtlich genehmigte und ausreichende Fläche zur Nutzung als Zwischenlager für die gem. LV entstehenden Mengen (Ausschlusskriterium)
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1.3 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
1.5 Eigenerklärung, dass keine Eintragung Gewerbezentralregister vorliegt. (Gewichtung 2 %)
1.6 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. von mind. 5,0 Mio. Euro je Schadensfall (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 4 %)
2.1 Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %)
2.2 Umsatzangaben in der Sparte Entsorgung der letzten 3 Jahre. (Gewichtung 4 %)
2.3 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 4 %)
2.4 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 3 %)
2.5 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 3 %)
3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn sein. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wurden/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung zweimal 35 % = 70 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Bieters)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Die Nacheis-/Erklärungsführung gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Vertragserfüllungsbürgschaft siehe Formblätter
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen diese gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.