Hardware für das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) der Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: LKS_KHZG_01-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Adolf-Straße 6-8
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware für das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) der Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH (im Folgenden "Leopoldina-Krankenhaus" oder "LKS") ist ein Krankenhaus der Schwerpunkt-Versorgung mit 700 Planbetten und ca. 70.000 Patienten pro Jahr. Das Leopoldina-Krankenhaus stellt als modernes Schwerpunktkrankenhaus die umfassende medizinische Versorgung für die Bürger von Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie der Bevölkerung im nördlichen Unterfranken sicher. Darüber hinaus ist das Leopoldina-Krankenhaus akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Würzburg, einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet in unserer Berufsfachschule für Pflegeberufe jungen Menschen mit qualifizierten Aus- und Fortbildungen beste Berufschancen für die Zukunft.
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, schreibt das Leopoldina-Krankenhaus derzeit die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit) aus. Für das bereits in Ausschreibung befindliche PDMS benötigt das Leopoldina-Krankenhaus nun die entsprechende Hardware.
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Gustav-Adolf-Straße 6-8 97422 Schweinfurt
Die zu liefernde Hardware für das Leopoldina-Krankenhaus umfasst folgende Produktgruppen:
- All-in-One PCs für die Verwendung in medizinischen und hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus nebst Tastatur und Maus,
- Halterungen für unterschiedliche räumliche Begebenheiten und
- Wagen (Visitewagen mit Monitorgelenk).
Die Geräte werden im 24h-Betrieb an 365 Tagen im Jahr in der Patientenumgebung eingesetzt. Zur Überbrückung kurzzeitiger Havariefälle sollen die Geräte auch für den Einsatz unter Berücksichtigung höherer Raumtemperaturen (bis 38°C) tauglich sein.
Für alle Artikel sind Lieferzeiten ab Auftragseingang und geklärter Bestellung anzugeben. Es werden nur Lieferzeiten bis maximal 3 Monate akzeptiert (Ausschlusskriterium).
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Das Leistungsverzeichnis enthält einige anzubietende Produkte, deren Beauftragung lediglich optional erfolgen soll (betrifft insbesondere das Zubehör).
2. Eine Verlängerung des Garantiezeitraums um weitere drei Jahre ist für die PCs vorzusehen.
3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Apelsteinallee 5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert aller Lose liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6P1Q
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.