Hardware für das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) der Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: LKS_KHZG_01-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware für das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) der Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH (im Folgenden "Leopoldina-Krankenhaus" oder "LKS") ist ein Krankenhaus der Schwerpunkt-Versorgung mit 700 Planbetten und ca. 70.000 Patienten pro Jahr. Das Leopoldina-Krankenhaus stellt als modernes Schwerpunktkrankenhaus die umfassende medizinische Versorgung für die Bürger von Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie der Bevölkerung im nördlichen Unterfranken sicher. Darüber hinaus ist das Leopoldina-Krankenhaus akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Würzburg, einer der größten Arbeitgeber der Region und bietet in unserer Berufsfachschule für Pflegeberufe jungen Menschen mit qualifizierten Aus- und Fortbildungen beste Berufschancen für die Zukunft.
Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, schreibt das Leopoldina-Krankenhaus derzeit die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") in der Intensivmedizin, Anästhesie und weiteren Bereichen (u.a. Stroke Unit) aus. Für das bereits in Ausschreibung befindliche PDMS benötigt das Leopoldina-Krankenhaus nun die entsprechende Hardware.
Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH Gustav-Adolf-Straße 6-8 97422 Schweinfurt
Die zu liefernde Hardware für das Leopoldina-Krankenhaus umfasst folgende Produktgruppen:
- All-in-One PCs für die Verwendung in medizinischen und hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus nebst Tastatur und Maus,
- Halterungen für unterschiedliche räumliche Begebenheiten und
- Wagen (Visitewagen mit Monitorgelenk).
Die Geräte werden im 24h-Betrieb an 365 Tagen im Jahr in der Patientenumgebung eingesetzt. Zur Überbrückung kurzzeitiger Havariefälle sollen die Geräte auch für den Einsatz unter Berücksichtigung höherer Raumtemperaturen (bis 38°C) tauglich sein.
Für alle Artikel sind Lieferzeiten ab Auftragseingang und geklärter Bestellung anzugeben. Es werden nur Lieferzeiten bis maximal 3 Monate akzeptiert (Ausschlusskriterium).
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Das Leistungsverzeichnis enthält einige anzubietende Produkte, deren Beauftragung lediglich optional erfolgen soll (betrifft insbesondere das Zubehör).
2. Eine Verlängerung des Garantiezeitraums um weitere drei Jahre ist für die PCs vorzusehen.
3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen sowie die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige, Unternehmen und Lieferanten. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Leopoldina-Krankenhaus für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für Patientendatenmanagement- und vergleichbaren Systeme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Leopoldina-Krankenhaus für geeignet erachteter Belege nachweisen. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (Aufschlüsselung gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen) in den letzten 3 Jahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Stichtag: 01.04.2018). Vergleichbar sind realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für Patientendatenmanagementsysteme in Krankenhäusern/ Kliniken vergleichbarer Größenordnung mit mehr als 600 Betten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Das Leopoldina-Krankenhaus kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Zu TL2: Es sind mindestens drei vergleichbare realisierte (abgeschlossene) Referenzen über Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für Patientendatenmanagementsysteme in den letzten fünf Jahren nachzuweisen.
Zu TL2: Mindestens drei der Referenzen müssen belegen, dass Erfahrungen im Bereich Medical PCs vorhanden sind.
1. Die Projektsprache ist deutsch. Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der die Projektleitung namentlich zu benennen und zu bestätigen ist, dass die Projektleitung über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt (mindestens Sprachniveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).
2. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch via Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal".
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Leopoldina-Krankenhauses erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 07.04.2023 über die Vergabeplattform an das Leopoldina-Krankenhaus adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Leopoldina-Krankenhaus keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Leopoldina-Krankenhaus kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Das Leopoldina-Krankenhaus behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Leopoldina-Krankenhaus seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6AUH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.