Neubau der Grundschule in Kammerstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-GS-KAM-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorfstraße 10
Ort: Kammerstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wolfram Bernard
E-Mail:
Telefon: +49 9122925519
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kammerstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grundschule in Kammerstein
Die Gemeinde Kammerstein beabsichtigt die Grundschule in Kammerstein als zweigeschossigen
Massivbau im Außenbereich der Gemeinde Kammerstein neu zu errichten. Die Kubatur des Grundrisses wird bestimmt von zwei winkelig zueinander
angeordneten Gebäudetrakten auf denen ein flachgeneigtes Satteldach angeordnet ist.
Kammerstein
Gegenstand des Auftrages ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau einer Grundschule der gemeinde Kammerstein.
Objektplanung (Gebäude) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für das Hauptgebäude mit vier Klassenräumen, sämtlichen Verwaltungs- und Funktionsräumen sowie der Gebäudeinfrastruktur in den Leistungsphasen 5-9 und für den Erweiterungsbau des ursprünglich geplanten Gebäudes um vier Klassenräume in den Leistungsphasen 2-9, inklusive besonderer Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 2 – 4 Erweiterungsbau, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 Gesamtgebäude
- Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9 Gesamtgebäude, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
2-4 des Erweiterungsbaus beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die in Punkt II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich nur bis Ende Lph. 8, der Zeitraum der Lph. 9 muss daran anschließend berücksichtigt werden.
Gegenstand des Auftrages ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau einer Grundschule der gemeinde Kammerstein.
Objektplanung (Gebäude) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für das Hauptgebäude mit vier Klassenräumen, sämtlichen Verwaltungs- und Funktionsräumen sowie der Gebäudeinfrastruktur in den Leistungsphasen 5-9 und für den Erweiterungsbau des ursprünglich geplanten Gebäudes um vier Klassenräume in den Leistungsphasen 2-9, inklusive besonderer Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 2 – 4 Erweiterungsbau, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 Gesamtgebäude
- Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9 Gesamtgebäude, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
2-4 des Erweiterungsbaus beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Kussenhof 2
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98369709060
Fax: +49 983697090699
Internet-Adresse: http://www.ingplusarch.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines
Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.