Neubau der Grundschule in Kammerstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-GS-KAM-GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kammerstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kammerstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grundschule in Kammerstein
Die Gemeinde Kammerstein beabsichtigt die Grundschule in Kammerstein als zweigeschossigen
Massivbau im Außenbereich der Gemeinde Kammerstein neu zu errichten. Die Kubatur des Grundrisses wird bestimmt von zwei winkelig zueinander
angeordneten Gebäudetrakten auf denen ein flachgeneigtes Satteldach angeordnet ist.
Kammerstein
Gegenstand des Auftrages ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau einer Grundschule der gemeinde Kammerstein.
Objektplanung (Gebäude) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für das Hauptgebäude mit vier Klassenräumen, sämtlichen Verwaltungs- und Funktionsräumen sowie der Gebäudeinfrastruktur in den Leistungsphasen 5-9 und für den Erweiterungsbau des ursprünglich geplanten Gebäudes um vier Klassenräume in den Leistungsphasen 2-9, inklusive besonderer Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 2 – 4 Erweiterungsbau, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 Gesamtgebäude
- Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9 Gesamtgebäude, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
2-4 des Erweiterungsbaus beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die in Punkt II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich nur bis Ende Lph. 8, der Zeitraum der Lph. 9 muss daran anschließend berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen
Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Auswahlkriterien siehe Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrages ist die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau einer Grundschule der gemeinde Kammerstein.
Objektplanung (Gebäude) gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für das Hauptgebäude mit vier Klassenräumen, sämtlichen Verwaltungs- und Funktionsräumen sowie der Gebäudeinfrastruktur in den Leistungsphasen 5-9 und für den Erweiterungsbau des ursprünglich geplanten Gebäudes um vier Klassenräume in den Leistungsphasen 2-9, inklusive besonderer Leistungen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 2 – 4 Erweiterungsbau, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 Gesamtgebäude
- Stufe 3: Leistungsphasen 8 – 9 Gesamtgebäude, inkl. der o.g. besonderen Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase
2-4 des Erweiterungsbaus beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Punkt III.2.1.)
1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers.
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung,
EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3. Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020/2021/2022):
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
0. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2.
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3.
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1. Eignungskriterium:
Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für einen Bildungsbau/Betreuungseinrichtung, Leistungsphasen 3 - 4, Nachweis: Eigenerklärung
2. Eignungskriterium:
Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für einen Bildungsbau/Betreuungseinrichtung, Leistungsphasen 5 - 7, Nachweis: Eigenerklärung
3. Eignungskriterium:
Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für einen Bildungsbau/Betreuungseinrichtung, Leistungsphasen 8, Nachweis: Eigenerklärung
4. Eignungskriterium:
Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für ein öffentliches Gebäude nach KfW-Standard, Leistungsphasen 3 - 4, Nachweis: Eigenerklärung
5. Eignungskriterium:
Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für ein öffentliches Gebäude nach KfW-Standard, Leistungsphasen 5 - 7, Nachweis: Eigenerklärung
6. Eignungskriterium:
Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen für ein öffentliches Gebäude nach KfW-Standard, Leistungsphasen 8, Nachweis: Eigenerklärung
Zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 3-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Bildungsbaus, einer Betreuungseinrichtung, oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 2,1 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Zu 2)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor
Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Bildungsbaus, einer Betreuungseinrichtung, oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 2,1 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Zu 3)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Bildungsbaus, einer Betreuungseinrichtung, oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 2,1 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 3-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 1,7 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude bei welchem ein energetischer Standard, mindestens gem. der KfW60-Vorgaben eingehalten wurden.
Zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 1,7 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude bei welchem ein energetischer Standard, mindestens gem. der KfW60-Vorgaben eingehalten wurden.
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 1,7 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude bei welchem ein energetischer Standard, mindestens gem. der KfW60-Vorgaben eingehalten wurden.
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder Personen, die als bauvorlageberechtigter Ingenieur in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind, oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
-
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach
Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines
Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.