Verwertung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 162520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-schoellkrippen.de/startseite
Postanschrift: Untere Au 16
Ort: Blankenbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-blankenbach.de/startseite
Postanschrift: Kirchstraße 6
Ort: Geiselbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63826
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geiselbach.de/
Postanschrift: Kirchstraße 8
Ort: Kleinkahl
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63828
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-kleinkahl.de/startseite
Postanschrift: Schulberg 6
Ort: Krombach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63829
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-krombach.de/startseite
Postanschrift: Schimborner Straße 6
Ort: Mömbris
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63776
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moembris.de/
Postanschrift: Rathausstraße 9
Ort: Sailauf
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sailauf.de/startseite
Postanschrift: Schulstraße 12
Ort: Sommerkahl
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-sommerkahl.de/startseite
Postanschrift: Dörnsenbachstraße 10
Ort: Westerngrund
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-westerngrund.de/startseite
Postanschrift: Dr.-Frank-Straße 2
Ort: Wiesen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63831
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-wiesen.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen
Jeder der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auftraggeber hat im eigenen Namen einen Auftrag "Verwertung von Grünabfällen" vergeben. Jeder Auftraggeber ist für den von ihm vergebenen Auftrag verantwortlich. Jeder Auftrag bildet ein Los.
Los 1: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Auftraggeber von Los 1: Gemeinde Blankenbach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Matthias Müller
Untere Au 16
63825 Blankenbach
Los 2: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Auftraggeber von Los 2: Gemeinde Geiselbach
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Marianne Krohnen
Kirchstraße 6
63826 Geiselbach
Los 3: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Auftraggeber von Los 3: Gemeinde Kleinkahl
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Angelika Krebs
Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
Los 4: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Auftraggeber von Los 4: Gemeinde Krombach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Peter Seitz
Schulberg 6
63829 Krombach
Los 5: Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Auftraggeber von Los 5: Markt Mömbris
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Felix Wissel
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Los 6: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Auftraggeber von Los 6: Gemeinde Sailauf
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Michael Dümig
Rathausstraße 9
63877 Sailauf
Los 7: Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Auftraggeber von Los 7: Markt Schöllkrippen
vertr. d. d. 1. Bürgermeister Herrn Marc Babo
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
Los 8: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Auftraggeber von Los 8: Gemeinde Sommerkahl
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Albin Schäfer
Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
Los 9: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Auftraggeber von Los 9: Gemeinde Westerngrund
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Brigitte Heim
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
Los 10: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Auftraggeber von Los 10: Gemeinde Wiesen
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Willi Fleckenstein
Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
Soweit nachfolgend der Begriff "Auftraggeber" verwendet wird, ist damit immer der Auftraggeber des jeweiligen Loses gemeint.
Der Markt Schöllkrippen hat das Vergabeverfahren in Bezug auf Los 7 im eigenen Namen und in Bezug auf die übrigen Lose im Namen des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Gemeinde Blankenbach Untere Au 16 63825 Blankenbach Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Gemeinde Geiselbach Kirchstraße 6 63826 Geiselbach Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Gemeinde Kleinkahl Kirchstraße 8 63828 Kleinkahl Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Gemeinde Krombach Schulberg 6 63829 Krombach Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Markt Mömbris Schimborner Straße 6 63776 Mömbris Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Gemeinde Sailauf Rathausstraße 9 63877 Sailauf Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Markt Schöllkrippen Marktplatz 1 63825 Schöllkrippen Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Gemeinde Sommerkahl Schulstraße 12 63825 Sommerkahl Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Gemeinde Westerngrund Dörnsenbachstraße 10 63825 Westerngrund Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Gemeinde Wiesen Dr.-Frank-Straße 2 63831 Wiesen Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 1
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 2
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 3
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 4
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 5
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 6
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 7
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 8
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 9
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
162520: Verwertung von Grünabfällen Los 10
Postanschrift: Keilrainhof 0
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter II.1.7) und bei den Losen 1 bis 10 unter V.2.4) angegebenen Betrag von "[Betrag gelöscht] EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Jeder der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auftraggeber hat im eigenen Namen einen Auftrag "Verwertung von Grünabfällen" vergeben. Jeder Auftraggeber ist für den von ihm vergebenen Auftrag verantwortlich. Jeder Auftrag bildet ein Los.
Los 1: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Auftraggeber von Los 1: Gemeinde Blankenbach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Matthias Müller
Untere Au 16
63825 Blankenbach
Los 2: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Auftraggeber von Los 2: Gemeinde Geiselbach
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Marianne Krohnen
Kirchstraße 6
63826 Geiselbach
Los 3: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Auftraggeber von Los 3: Gemeinde Kleinkahl
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Angelika Krebs
Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
Los 4: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Auftraggeber von Los 4: Gemeinde Krombach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Peter Seitz
Schulberg 6
63829 Krombach
Los 5: Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Auftraggeber von Los 5: Markt Mömbris
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Felix Wissel
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Los 6: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Auftraggeber von Los 6: Gemeinde Sailauf
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Michael Dümig
Rathausstraße 9
63877 Sailauf
Los 7: Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Auftraggeber von Los 7: Markt Schöllkrippen
vertr. d. d. 1. Bürgermeister Herrn Marc Babo
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
Los 8: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Auftraggeber von Los 8: Gemeinde Sommerkahl
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Albin Schäfer
Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
Los 9: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Auftraggeber von Los 9: Gemeinde Westerngrund
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Brigitte Heim
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
Los 10: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Auftraggeber von Los 10: Gemeinde Wiesen
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Willi Fleckenstein
Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
Kontaktstelle für dieses Vergabeverfahren ist der
Markt Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
E-Mail:
Diese Kontaktstelle wird im Folgenden auch als "Vergabestelle" bezeichnet.
Der Markt Schöllkrippen hat das Vergabeverfahren in Bezug auf Los 7 im eigenen Namen und in Bezug auf die übrigen Lose im Namen des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6PN7
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.