Verwertung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 162520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöllkrippen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-schoellkrippen.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-blankenbach.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geiselbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geiselbach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinkahl
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63828
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-kleinkahl.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krombach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-krombach.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mömbris
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63776
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moembris.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sailauf
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sailauf.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sommerkahl
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-sommerkahl.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerngrund
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-westerngrund.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesen
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63831
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-wiesen.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen
Jeder der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auftraggeber vergibt im eigenen Namen einen Auftrag "Verwertung von Grünabfällen". Jeder Auftraggeber ist für den von ihm vergebenen Auftrag verantwortlich. Jeder Auftrag bildet ein Los.
Los 1: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Auftraggeber von Los 1: Gemeinde Blankenbach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Matthias Müller
Untere Au 16
63825 Blankenbach
Los 2: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Auftraggeber von Los 2: Gemeinde Geiselbach
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Marianne Krohnen
Kirchstraße 6
63826 Geiselbach
Los 3: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Auftraggeber von Los 3: Gemeinde Kleinkahl
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Angelika Krebs
Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
Los 4: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Auftraggeber von Los 4: Gemeinde Krombach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Peter Seitz
Schulberg 6
63829 Krombach
Los 5: Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Auftraggeber von Los 5: Markt Mömbris
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Felix Wissel
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Los 6: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Auftraggeber von Los 6: Gemeinde Sailauf
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Michael Dümig
Rathausstraße 9
63877 Sailauf
Los 7: Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Auftraggeber von Los 7: Markt Schöllkrippen
vertr. d. d. 1. Bürgermeister Herrn Marc Babo
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
Los 8: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Auftraggeber von Los 8: Gemeinde Sommerkahl
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Albin Schäfer
Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
Los 9: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Auftraggeber von Los 9: Gemeinde Westerngrund
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Brigitte Heim
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
Los 10: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Auftraggeber von Los 10: Gemeinde Wiesen
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Willi Fleckenstein
Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
Soweit nachfolgend der Begriff "Auftraggeber" verwendet wird, ist damit immer der Auftraggeber des jeweiligen Loses gemeint.
Der Markt Schöllkrippen führt das Vergabeverfahren in Bezug auf Los 7 im eigenen Namen und in Bezug auf die übrigen Lose im Namen des jeweiligen Auftraggebers durch.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Gemeinde Blankenbach Untere Au 16 63825 Blankenbach Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Gemeinde Geiselbach Kirchstraße 6 63826 Geiselbach Gegenstand des Vertrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer muss leistungsgegenständliche Grünabfälle, die im Auftrag des Landkreises an die Anlage oder eine vom Auftragnehmer betriebene Annahmestelle angeliefert werden, annehmen. Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen.
Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Es ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass eine Anlieferung ausschließlich an diese ...
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Gemeinde Kleinkahl Kirchstraße 8 63828 Kleinkahl Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Gemeinde Krombach Schulberg 6 63829 Krombach Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Markt Mömbris Schimborner Straße 6 63776 Mömbris Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Gemeinde Sailauf Rathausstraße 9 63877 Sailauf Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Markt Schöllkrippen Marktplatz 1 63825 Schöllkrippen Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Gemeinde Sommerkahl Schulstraße 12 63825 Sommerkahl Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Gemeinde Westerngrund Dörnsenbachstraße 10 63825 Westerngrund Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Gemeinde Wiesen Dr.-Frank-Straße 2 63831 Wiesen Sofern die Anlage des Auftragnehmers im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg liegt, werden die leistungsgegenständlichen Grünabfälle im Auftrag des Landkreises an die Anlage angeliefert und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Erbringt der Auftragnehmer die auftragsgegenständlichen Leistungen in mehreren Anlagen im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg, hat er noch vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, an welche Anlage im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg die leistungsgegenständlichen Grünabfälle zu liefern sind. Sofern die Anlage außerhalb des Gebiets des Landkreises Aschaffenburg liegt, hat der Auftragnehmer eine Annahmestelle im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg zu bestimmen und die im Auftrag vom Landkreis an diese Annahmestelle angelieferten leistungsgegenständlichen Grünabfälle anzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist die Verwertung von in der Gemeinde des Auftraggebers anfallenden Grünabfällen durch den Auftragnehmer.
Die leistungsgegenständlichen Grünabfälle sind "strukturreiche Grünabfälle mit Nachbehandlung" und "strukturarme Grünabfälle".
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- den Betrieb einer Behandlungs- und Verwertungsanlage (nachfolgend nur als "Anlage" bezeichnet),
- die Annahme von leistungsgegenständlichen Grünabfällen (siehe zu den leistungsgegenständlichen Grünabfällen die jeweilige Leistungsbeschreibung) an der nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Anlage oder Annahmestelle,
- das Sieben und die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle,
- die Entsorgung von Störstoffen und Siebresten,
- das Zurverfügungstellen des durch die Verwertung der leistungsgegenständlichen Grünabfälle produzierten Kompostes, sowie
- Verwiegung und Dokumentation der leistungsgegenständlichen Grünabfälle.
Die Vertragsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs (6) Jahren geschlossen (nachfolgend als "Erstlaufzeit" bezeichnet). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus einmalig für die Dauer von maximal zwei (2) Jahren durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Erklärung zur Ausübung dieser Option rechtzeitig, spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
5. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Gesamtumsatz
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
1. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2. Referenzen
Eigenerklärungen über höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
- Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- der Angabe des Auftragswertes,
- des Leistungszeitraumes und
- des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als "Referenzauftraggeber" bezeichnet. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Eine Referenz ist geeignet, wenn die erbrachten Referenzleistungen dem vorliegend zu vergebenen Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz ("zusätzliche Referenzdarstellung") gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 4 (b) Nr. 1 ff der Vergabeunterlagen jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Bezeichnung und Beschreibung der Referenz" und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Sollte ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nicht über mindestens eine (1) geeignete Referenz verfügen und/oder nicht eine Eigenerklärung über mindestens (1) Referenz einreichen ("Newcomer"), hat er/sie zu beschreiben, warum er/sie sein/ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu kann er/sie geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In Frage kommen z.B. persönliche Referenzen für die für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen aus den letzten 3 Jahren, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft zu ersetzen. Die Angaben dürfen maximal drei (3) DIN-A-4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 nicht überschreiten.
Eigenerklärungen über höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit
- Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- der Angabe des Auftragswertes,
- des Leistungszeitraumes und
- des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als "Referenzauftraggeber" bezeichnet. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein.
Eine Referenz ist geeignet, wenn die erbrachten Referenzleistungen dem vorliegend zu vergebenen Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz ("zusätzliche Referenzdarstellung") gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 4 (b) Nr. 1 ff der Vergabeunterlagen jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Bezeichnung und Beschreibung der Referenz" und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Sollte ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nicht über mindestens eine (1) geeignete Referenz verfügen und/oder nicht eine Eigenerklärung über mindestens (1) Referenz einreichen ("Newcomer"), hat er/sie zu beschreiben, warum er/sie sein/ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu kann er/sie geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In Frage kommen z.B. persönliche Referenzen für die für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen aus den letzten 3 Jahren, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft zu ersetzen. Die Angaben dürfen maximal drei (3) DIN-A-4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Deutschland
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Markts Schöllkrippen gemeinsam in einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jeder der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auftraggeber vergibt im eigenen Namen einen Auftrag "Verwertung von Grünabfällen". Jeder Auftraggeber ist für den von ihm vergebenen Auftrag verantwortlich. Jeder Auftrag bildet ein Los.
Los 1: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Blankenbach
Auftraggeber von Los 1: Gemeinde Blankenbach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Matthias Müller
Untere Au 16
63825 Blankenbach
Los 2: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Geiselbach
Auftraggeber von Los 2: Gemeinde Geiselbach
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Marianne Krohnen
Kirchstraße 6
63826 Geiselbach
Los 3: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Kleinkahl
Auftraggeber von Los 3: Gemeinde Kleinkahl
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Angelika Krebs
Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
Los 4: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Krombach
Auftraggeber von Los 4: Gemeinde Krombach
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Peter Seitz
Schulberg 6
63829 Krombach
Los 5: Verwertung von Grünabfällen des Markts Mömbris
Auftraggeber von Los 5: Markt Mömbris
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Felix Wissel
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Los 6: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sailauf
Auftraggeber von Los 6: Gemeinde Sailauf
vertr. d. d. Bürgermeister Herrn Michael Dümig
Rathausstraße 9
63877 Sailauf
Los 7: Verwertung von Grünabfällen des Markts Schöllkrippen
Auftraggeber von Los 7: Markt Schöllkrippen
vertr. d. d. 1. Bürgermeister Herrn Marc Babo
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
Los 8: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Sommerkahl
Auftraggeber von Los 8: Gemeinde Sommerkahl
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Albin Schäfer
Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
Los 9: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Westerngrund
Auftraggeber von Los 9: Gemeinde Westerngrund
vertr. d. d. Bürgermeisterin Frau Brigitte Heim
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
Los 10: Verwertung von Grünabfällen der Gemeinde Wiesen
Auftraggeber von Los 10: Gemeinde Wiesen
vertr. d. d. Bürgermeister Herr Willi Fleckenstein
Dr.-Frank-Straße 2
63831 Wiesen
Kontaktstelle für dieses Vergabeverfahren ist der
Markt Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
E-Mail: [gelöscht]
Diese Kontaktstelle wird im Folgenden auch als "Vergabestelle" bezeichnet.
Der Markt Schöllkrippen führt das Vergabeverfahren in Bezug auf Los 7 im eigenen Namen und in Bezug auf die übrigen Lose im Namen des jeweiligen Auftraggebers durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6J64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.