Lieferung von Kopfschützern für die Bayerische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0129-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pödeldorferstraße 77/79
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951/9331-0
Fax: +49 951/9331-539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopfschützern für die Bayerische Polizei
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Kopfschützern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AG sichert dem AN die Abnahme folgender Mindestabnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):- 2.950 Stück Kopfschützer Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):- 2.100 Stück Kopfschützer Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart:- 5.050 Stück Kopfschützer Der Lieferumfang für die Erstlieferung nach dem Zuschlag beträgt:- 400 Stück Kopfschützer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.