Lieferung von Kopfschützern für die Bayerische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0129-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopfschützern für die Bayerische Polizei
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Kopfschützern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AG sichert dem AN die Abnahme folgender Mindestabnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen:
Verbindliche Mindestabnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):
- 2.950 Stück Kopfschützer
Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können:
Unverbindliche Abnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):
- 2.100 Stück Kopfschützer
Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart:
- 5.050 Stück Kopfschützer
Der Lieferumfang für die Erstlieferung nach dem Zuschlag beträgt:
- 400 Stück Kopfschützer
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung.
Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit maximal zwei Mal um weitere 12 Monate.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate.
Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus entsprechend den Bestimmungen des Vertrags zu erfüllen.
Erstbestellung/-lieferung
Die erste Lieferung (Erstlieferung) (sh. Ziffer II.1.6) ist spätestens innerhalb von maximal fünfzehn (15) Wochen ab Bestelleingang (via E-Mail, mittels Warenwirtschaftssystem oder dgl.) beim AG an die nachstehend genannte Adresse (II.1.7.3) zu liefern.
Die entsprechende Größenaufteilung und der Lieferort werden dem AN rechtzeitig übermittelt.
Folgebestellungen/-lieferungen
Die Artikel sind vom AN grundsätzlich innerhalb der vom AN im Fragenkatalog (Anlage 3) angegebenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von maximal fünfzehn (15) Wochen ab Bestelleingang (via E-Mail, mittels Warenwirtschaftssystem oder dgl.) beim AG an die nachstehend genannte Adresse (II.1.7.3) zu liefern.
Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder durch Nachweis auf andere Weise;
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB;
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB;
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG);
Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV;
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit i.S.v. IAO-Übereinkommens Nr. 182;
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG;
Eigenerklärung Russland-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung zum Umsatz;
Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr, oder alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) eine Erklärung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen;
Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens;
Referenzen (§46 Abs.3 Nr.1 Halbs. 1 VgV):
Darstellung von mindestens 1 Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung von Kopfschützern mit einer vereinbarten Liefermenge von mindestens 2.500 Stück (Mindestanforderung):
Auftragswert der Referenz: mind. 87.500 € (Mindestanforderung)
Erklärung zum Unterauftragnehmer;
Erklärung zum eignungsrelevanten Unternehmen;
Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer,/eignungsrelevante Unternehmen, falls zutreffend;
Technischen Datenblättern oder gleichwertige Nachweise zur Beurteilung der in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Mindestwerte;
Erklärung zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend;
Vorlage von Angebotsmustern:
1 Kopfschützer Größe M; 1 Kopfschützer Größe L
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.