Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 81104-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 3
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lieselotte Oberbauer, Amtsleiterin d. Geschäftsstelle d. Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn
E-Mail:
Telefon: +49 8073918511
Fax: +49 80739185511
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Gars a.Inn
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung (Leistungsphase 2), Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches (Leistungsphase 2), Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches (Leistungsphase 3), Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Fachtechnisches Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8), Überwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Stufenweise Beauftragung gemäß § 3.2 des Ingenieurvertrags. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen) abgerufen.
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Postanschrift: Riedenburger Str. 20
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9441298900
Internet-Adresse: https://brundobler.gmbh/kontakt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.