Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 81104-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Gars a.Inn
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung (Leistungsphase 2), Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches (Leistungsphase 2), Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches (Leistungsphase 3), Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Fachtechnisches Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8), Überwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
1. Umsatz (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 100.000 mit 0 P., mehr als EUR 100.000 bis einschließlich EUR 200.000 mit 1 P., mehr als EUR 200.000 bis einschließlich EUR 300.000 mit 2 P., mehr als EUR 300.000 bis einschließlich EUR 400.000 mit 3 P., mehr als EUR 400.000 bis einschließlich EUR 500.000 mit 4 P., und mehr als EUR 500.000 mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 2 M. mit 0 P., mehr als 2 M. bis einschließlich 3 M. mit 1 P., mehr als 3 M. bis einschließlich 5 M. mit 2 P., mehr als 5 M. bis einschließlich 7 M. mit 3 P., mehr als 7 M. bis einschließlich 9 M. mit 4 P., mehr als 9 M. mit 5 P. bewertet.
3. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v 250 P.): Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 wurden im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung (HLS) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; mit Baukosten (KG 300+400) von mind. EUR 12 Mio. (brutto); im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 Teilpunkte: 0 P., 6 bis 9 Teilpunkte: 1 P., 10 bis 13 Teilpunkte: 2 P., 14 bis 17 Teilpunkte: 3 P., 18 bis 21 Teilpunkte: 4 P., und 22 bis 25 Teilpunkte: 5 P.
Stufenweise Beauftragung gemäß § 3.2 des Ingenieurvertrags. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen) abgerufen.
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Leistungen der Energetischen Fachplanung zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
b) Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: Gefordert ist die Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) (siehe oben II.2.9)
a) Unternehmensbezogene Referenzen: Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 wurden im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; mit Baukosten (KG 300+400) von mind. EUR 12 Mio. (brutto); im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen (siehe dazu auch oben II.2.9).
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert sind Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (s. o. II.2.9).
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird vorbehaltlich der Förderung nach dem BayFAG vergeben werden.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.