Stiftung Attl, Makarius-Wiedemann Schule: Beförderungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Referenznummer der Bekanntmachung: 540/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Attel 11
Ort: Wasserburg am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
E-Mail:
Telefon: +49 803118010
Fax: +49 8031180180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung Attl, Makarius-Wiedemann Schule: Beförderungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Beförderungsleistungen für die Besucher der Makarius-Wiedemann-Schule und die heilpädagogische Tagesstätte ab dem 12.09.2023
Makarius-Wiedemann-Schule Attel 3 83512 Attel am Inn Die Kinder und Jugendlichen sind an allen Schultagen eines Schuljahres von ihren jeweiligen Wohnorten zur Schule bzw. zur heilpädagogischen Tagesstätte und wieder zurück zu befördern. , Heilpädagogische Tagesstätte Attel 3b 83512 Wasserburg am Inn
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung 75 Kinder und Jugendliche) ab dem 12.09.2023 für die Dauer von mindestens 3 Schuljahren (mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um weitere zwei Schuljahre). Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Schule bzw. heilpädagogischer Tagesstätte und wieder zurück an ca. 185 Schultagen pro Schuljahr.
Der Auftraggeber kann neben der Beförderung die Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer verlangen. Derzeit sind für einzelne Kinder / Jugendliche Begleitpersonen eingesetzt (Personen, die die Beförderungsteilnehmer ausschließlich während der Dauer der Fahrt zur Einrichtung begleiten). Die Anzahl der zum Zeitpunkt der Ausschreibung eingesetzten Begleitpersonen ergibt sich aus der Anlage "Tourenübersicht" der Vergabeunterlagen. Die Anzahl der benötigten Begleitpersonen kann im Laufe der Vertragsausführung schwanken, da diese von den jeweils beförderten Personen abhängig ist. Näheres zu dem Abruf der Begleitpersonen durch den Auftraggeber ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag".
Abschnitt IV: Verfahren
Der im Rahmen der letzten Ausschreibung für die vorgenannten Beförderungsleistungen vergebene Vertrag sah (auch) die Kündigungsmöglichkeit des Auftragnehmers zum 31.05.2023 für das Ende des Schuljahres 2022/2023 vor. Von dieser Möglichkeit hat der Auftragnehmer durch Kündigung vom 16.05.2023 rechtmäßig Gebrauch gemacht. Der Auftraggeber konnte nicht vorhersehen, dass der Auftragnehmer kündigen würde. Es handelt sich bei den zu erbringenden Beförderungsleistungen um Leistungen der Daseinsvorsorge, die zum 12.09.2023 (Schulbeginn) durch den Auftraggeber bereit gestellt werden müssen. Aufgrung der Kündigung besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV, die eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage rechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Postanschrift: Schmerbeckstr. 10
Ort: Wasserburg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden kann. Gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 VgV sind die vertraulichen Aspekte der Angebote im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu wahren. Zu den vertraulichen Apsekten gehört insbesondere die Kalkulation der Bieter. Da die Bekanntgabe des Gesamtwertes der Beschaffung im vorliegenden Fall dazu führen würde, dass die einzelnen Preiskomponenten des erfolgreichen Angebots offengelegt würden, kann eine Veröffentlichung des Gesamtwertes aus Gründen der Wahrung der Vertraulichkeit nicht erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1MUEHR4E
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung einer eventuellen Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.