Stiftung Attl, Makarius-Wiedemann Schule: Beförderungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Referenznummer der Bekanntmachung: 540/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung Attl, Makarius-Wiedemann Schule: Beförderungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Beförderungsleistungen für die Besucher der Makarius-Wiedemann-Schule und die heilpädagogische Tagesstätte ab dem 12.09.2023
Makarius-Wiedemann-Schule Attel 3 83512 Attel am Inn Die Kinder und Jugendlichen sind an allen Schultagen eines Schuljahres von ihren jeweiligen Wohnorten zur Schule bzw. zur heilpädagogischen Tagesstätte und wieder zurück zu befördern. , Heilpädagogische Tagesstätte Attel 3b 83512 Wasserburg am Inn
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung 75 Kinder und Jugendliche) ab dem 12.09.2023 für die Dauer von mindestens 3 Schuljahren (mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um weitere zwei Schuljahre). Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zur Schule bzw. heilpädagogischer Tagesstätte und wieder zurück an ca. 185 Schultagen pro Schuljahr.
Die Laufzeit des Beförderungsvertrags beträgt mindestens drei Schuljahre (2023/2024, 2024/2025, 2025/2026), wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, den Beförderungsvertrag jeweils um ein weiteres Schuljahr zu verlängern (also jeweils das Schuljahr 2026/2027 und das Schuljahr 2027/2028). Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag" sowie der Anlage "Vergabebedingungen und Informationen zumj Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Makarius-Wiedemann-Schule".
Der Auftraggeber kann neben der Beförderung die Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer verlangen. Derzeit sind für einzelne Kinder / Jugendliche Begleitpersonen eingesetzt (Personen, die die Beförderungsteilnehmer ausschließlich während der Dauer der Fahrt zur Einrichtung begleiten). Die Anzahl der zum Zeitpunkt der Ausschreibung eingesetzten Begleitpersonen ergibt sich aus der Anlage "Tourenübersicht" der Vergabeunterlagen. Die Anzahl der benötigten Begleitpersonen kann im Laufe der Vertragsausführung schwanken, da diese von den jeweils beförderten Personen abhängig ist. Näheres zu dem Abruf der Begleitpersonen durch den Auftraggeber ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung"oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden).
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist
-Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor
-Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist
- die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt
- ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt
- es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist
- es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
- für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt)
- eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers)
Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Erklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe
- Verpflichtungserklärung
- Handelsregisterauszug oder Nachweis über das Bestehen des Unternehmens auf andere Weise
- Liste mit Angaben zu Namen, Geburtsort etc. des Einzelhandelskaufmanns bzw. der Geschäftsführer und Prokuristen eines Unternehmens, zur Einholung einer Auskunft aus gem Wettbewerbsregister
- für den Fall, dass das Angebot bzgl. des Preises aufgeklärt werden muss: Urkalkulation
Bestehen einer KFZ-Hafptlflichtversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird sowie zusätzlich durch entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung (Ziffer 3 der Eigenerklärung zur Eignung) bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird sowie zusätzlich durch entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung (Ziffer 3 der Eigenerklärung zur Eignung) bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Bestehen einer KFZ-Hafptlflichtversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird sowie zusätzlich durch entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung (Ziffer 3 der Eigenerklärung zur Eignung) bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird sowie zusätzlich durch entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung (Ziffer 3 der Eigenerklärung zur Eignung) bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Der Auftragnehmer muss über eine vergleichbare Referenz verfügen. Vergleichbar bedeutet: Personenbeförderungsleistungen für Kinder / Jugendliche oder Menschen mit Behinderung in vergleichbarer Anzahl wie ausgeschrieben wurden in der Vergangenheit bereits erbracht bei mindestens einem Auftraggeber, wobei die Leistungen ggü. demselben Auftraggeber mindestens für je 12 Monate durchgängig erbracht wurden und nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Einzureichende Unterlagen bzw. Nachweis:
- Entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Der Auftragnehmer muss über eine vergleichbare Referenz verfügen. Vergleichbar bedeutet: Personenbeförderungsleistungen für Kinder / Jugendliche oder Menschen mit Behinderung in vergleichbarer Anzahl wie ausgeschrieben wurden in der Vergangenheit bereits erbracht bei mindestens einem Auftraggeber, wobei die Leistungen ggü. demselben Auftraggeber mindestens für je 12 Monate durchgängig erbracht wurden und nich länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Einzureichende Unterlagen bzw. Nachweis:
- Entsprechende Eintragung in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. soweit die Eigenerklärung zur Eignung nicht verwendet wird durch Eintragung im AVPQ bzw. der EEE.
Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Im Übrigen sind die besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sämtlich in der Anlage "Beförderungsvertrag" (Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Der im Rahmen der letzten Ausschreibung für die vorgenannten Beförderungsleistungen vergebene Vertrag sah (auch) die Kündigungsmöglichkeit des Auftragnehmers zum 31.05.2023 für das Ende des Schuljahres 2022/2023 vor. Von dieser Möglichkeit hat der Auftragnehmer durch Kündigung vom 16.05.2023 rechtmäßig Gebrauch gemacht. Der Auftraggeber konnte nicht vorhersehen, dass der Auftragnehmer kündigen würde. Es handelt sich bei den zu erbringenden Beförderungsleistungen um Leistungen der Daseinsvorsorge, die zum 12.09.2023 (Schulbeginn) durch den Auftraggeber bereit gestellt werden müssen. Aufgrung der Kündigung besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV, die eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage rechtfertigt.
Mühlbachbogen
Die Anwesenheit von Dritten (d.h. von Personen außerhalb der Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) ist wegen der elektronischen Abgabe nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoptionen durch den Auftraggeber erfolgt eine Bekanntmachung in 2026 oder 2027.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer I.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y16DMK9F0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.