Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2023-268021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Donaupark 12
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Der Landkreis Kelheim beschafft für die Schüler und Schülerinnen des Sonder-pädagogischen Förderzentrums Kelheim-Thaldorf die Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Los 1: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 1 (Linie 1) führt in einer Frühfahrt ab Gemeindegebiet Riedenburg (aktuell ab Deising über Meihern, Haidhof, Jachenhausen, Riedenburg,
Buch, Kelheim Gronsdorf, Am Oberen Zweck, Nordtangente/Abz. Krankenhaus) nach Thaldorf. Benötigt wird für die Frühfahrt ein 29-Sitzer-Bus.
Rückfahrten um 11:15 Uhr am Dienstag, Donnerstag und Freitag, Rückfahrten um 13:00 Uhr von Montag bis Freitag und Rückfahrten um 16:00
Uhr von Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen erforderlich.
Los 2: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 2 (Linie 2) führt in einer Frühfahrt ab Gemeindegebiet Painten (aktuell ab Neulohe, über Kelheim Mitterfeldstr., Wördplatz, Altmühl,
Kelheimwinzer) nach Thaldorf. Benötigt wird für die Frühfahrt ein 18-Sitzer-Bus.
Rückfahrt um 11:15 Uhr nur am Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr von Montag bis Donnerstag. Die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten
variiert. Für die Rückfahrten werden ein 18-Sitzer benötigt.
Los 3: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 3 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 3) ab Stadtgebiet Kelheim (aktuell ab Herrnsaal über Kelheimwinzerstr. Berufsschule, Schützenheim)
nach Thaldorf. Die zweite Frühfahrt (Linie 4) führt ab Stadtgebiet Kelheim (aktuell ab Hohenpfahl über Evang. Kirche, Giselastr., Saal, Untersaal,
Haunersdorferstr.) nach Thaldorf. Benötigt wird hierfür jeweils ein 18-Sitzer-Bus.
Keine Rückfahrten um 11:15 Uhr. Rückfahrten um 13:00 Uhr erfolgen Montag, Mittwoch und Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr erfolgen Montag
bis Donnerstag. Die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert. Für die Rückfahrten werden ein 18-Sitzer benötigt.
Los 4: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 4 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 5) ab Marktgebiet Bad Abbach (aktuell ab Dünzling über Hausen, Herrnwahlthann, Oberschambach,
Seilbach) nach Thaldorf. Benötigt wird hierfür 8-Sitzer-Bus.
Die zweite Frühfahrt (Linie 6) führt ab Marktgebiet Bad Abbach (aktuell ab Oberndorf über Bad Abbach, Peising) nach Thaldorf. Hierfür wird ein
18-Sitzer-Bus benötigt.
Rückfahrten um 11:15 Uhr erfolgen Dienstag, Donnerstag auf einer Linie und Freitag auf zwei Linien, Rückfahrten um 13:00 Uhr von Montag bis
Freitag und Rückfahrten um 16:00 Uhr von Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche
Busgrößen erforderlich.
Los 5: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 5 führt in einer Frühfahrt (Linie 7) ab Stadtgebiet Mainburg (aktuell ab Busbahnhof über Elsendorf, Siegenburg) nach Thaldorf. Benötigt wird
hierfür 18-Sitzer-Bus.
Eine Rückfahrt um 11:15 Uhr erfolgt lediglich am Freitag. Rückfahrten um 13:00 Uhr erfolgen von Montag bis Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr
erfolgen Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen erforderlich.
Los 6: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 6 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 8) von Stadtgebiet Neustadt a.d.D. (aktuell ab Mühlhausen, Neustadt, Abensberg) nach Thaldorf.
Benötigt wird hierfür ein 18-Sitzer-Bus.
Die zweite Frühfahrt (Linie 9) führt von Stadtgebiet Neustadt a.d.D. (aktuell ab Irnsing, Neustadt, Bad Gögging) nach Thaldorf. Auch hierfür wird
ein 18-Sitzer-Bus benötigt.
Rückfahrten um 11:15 Uhr erfolgen Freitag auf zwei Linien. Rückfahrten um 13:00 Uhr jeweils Montag bis Freitag mit einer Linie, Rückfahrten um
16:00 Uhr Montag bis Donnerstag auf zwei Linien. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen
erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Austraße 22
Ort: Riedenburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93339
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Weinbergweg 11
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Weinbergweg 11
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Weinbergweg 11
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Kirchplatz 9a
Ort: Rudelzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84104
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Postanschrift: Kirchplatz 9a
Ort: Rudelzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134
GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8921762411