Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Der Landkreis Kelheim beschafft für die Schüler und Schülerinnen des Sonder-pädagogischen Förderzentrums Kelheim-Thaldorf die Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027
Los 1: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 1 (Linie 1) führt in einer Frühfahrt ab Gemeindegebiet Riedenburg (aktuell ab Deising über Meihern, Haidhof, Jachenhausen, Riedenburg,
Buch, Kelheim Gronsdorf, Am Oberen Zweck, Nordtangente/Abz. Krankenhaus) nach Thaldorf. Benötigt wird für die Frühfahrt ein 29-Sitzer-Bus.
Rückfahrten um 11:15 Uhr am Dienstag, Donnerstag und Freitag, Rückfahrten um 13:00 Uhr von Montag bis Freitag und Rückfahrten um 16:00
Uhr von Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen erforderlich.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der benötigten Bußgrößen, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage
„Loseinteilung“ entnommen werden.
optional um ein Schuljahr
Los 2: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 2 (Linie 2) führt in einer Frühfahrt ab Gemeindegebiet Painten (aktuell ab Neulohe, über Kelheim Mitterfeldstr., Wördplatz, Altmühl,
Kelheimwinzer) nach Thaldorf. Benötigt wird für die Frühfahrt ein 18-Sitzer-Bus.
Rückfahrt um 11:15 Uhr nur am Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr von Mon-tag bis Donnerstag. Die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten
variiert. Für die Rückfahrten werden ein 18-Sitzer benötigt.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage „Loseinteilung“ entnommen
werden.
optionale Verlängerung um ein Jahr
Los 3: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 3 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 3) ab Stadtgebiet Kelheim (aktuell ab Herrnsaal über Kelheimwinzerstr. Berufsschule, Schützenheim)
nach Thaldorf. Die zweite Frühfahrt (Linie 4) führt ab Stadtgebiet Kelheim (aktuell ab Hohenpfahl über Evang. Kirche, Giselastr., Saal, Untersaal,
Haunersdorferstr.) nach Thaldorf. Benötigt wird hierfür jeweils ein 18-Sitzer-Bus.
Keine Rückfahrten um 11:15 Uhr. Rückfahrten um 13:00 Uhr erfolgen Montag, Mittwoch und Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr erfolgen Montag
bis Donnerstag. Die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert. Für die Rückfahrten werden ein 18-Sitzer benötigt.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage „Loseinteilung“ entnommen
werden.
optional um ein weiteres Schuljahr
Los 4: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 4 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 5) ab Marktgebiet Bad Abbach (aktuell ab Dünzling über Hausen, Herrnwahlthann, Oberschambach,
Seilbach) nach Thaldorf. Benötigt wird hierfür 8-Sitzer-Bus.
Die zweite Frühfahrt (Linie 6) führt ab Marktgebiet Bad Abbach (aktuell ab Oberndorf über Bad Abbach, Peising) nach Thaldorf. Hierfür wird ein
18-Sitzer-Bus benötigt.
Rückfahrten um 11:15 Uhr erfolgen Dienstag, Donnerstag auf einer Linie und Freitag auf zwei Linien, Rückfahrten um 13:00 Uhr von Montag bis
Freitag und Rückfahrten um 16:00 Uhr von Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kin-der bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche
Busgrößen erforderlich.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der benötigten Busgröße, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage
„Loseinteilung“ entnommen werden.
optional Verlängerung um ein Schuljahr
Los 5: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 5 führt in einer Frühfahrt (Linie 7) ab Stadtgebiet Mainburg (aktuell ab Busbahnhof über Elsendorf, Siegenburg) nach Thaldorf. Benötigt wird
hierfür 18-Sitzer-Bus.
Eine Rückfahrt um 11:15 Uhr erfolgt lediglich am Freitag. Rückfahrten um 13:00 Uhr erfolgen von Montag bis Freitag, Rückfahrten um 16:00 Uhr
erfolgen Montag bis Donnerstag. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen erforderlich.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der benötigten Busgröße, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage
„Loseinteilung“ entnommen werden.
optional um ein Schuljahr
Los 6: Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Kelheim
Los 6 führt in einer ersten Frühfahrt (Linie 8) von Stadtgebiet Neustadt a.d.D. (aktuell ab Mühlhausen, Neustadt, Abensberg) nach Thaldorf.
Benötigt wird hierfür ein 18-Sitzer-Bus.
Die zweite Frühfahrt (Linie 9) führt von Stadtgebiet Neustadt a.d.D. (aktuell ab Irnsing, Neustadt, Bad Gögging) nach Thaldorf. Auch hierfür wird
ein 18-Sitzer-Bus benötigt.
Rückfahrten um 11:15 Uhr erfolgen Freitag auf zwei Linien. Rückfahrten um 13:00 Uhr jeweils Montag bis Freitag mit einer Linie, Rückfahrten um
16:00 Uhr Montag bis Donnerstag auf zwei Linien. Da die Anzahl der Kinder bei den Rückfahrten variiert, sind unterschiedliche Busgrößen
erforderlich.
Details zu der Anzahl der beförderungsberechtigten Kinder, der benötigten Busgröße, der Streckenlänge und der Fahrtdauer können der Anlage
„Loseinteilung“ entnommen werden.
Vor den mindestens zweiwöchigen Ferien (Oster-, Pfingst-, Weihnachts-, Som-merferien) sind ggf. vorgezogene Rückfahrzeiten am
Freitag-Vormittag (11:15 Uhr) zu berücksichtigen.
optional Verlängerung um ein Schuljahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren folgende Umsätze erzielt haben die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind.
Angabe von auftragsbezogenen Umsätzen
1. Umsätze 2020
2. Umsätze 2021
3. Umsätze 2022
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind.
Angabe von drei Referenzen
1. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.)
2. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.)
3. Referenz: Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.)
Mitarbeiter
Benennen Sie die Gesamtzahl, der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
(Fahrpersonal der Busse) für das Schuljahr 2022/2023.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Berechnung der
Gesamtzahl addiert.
Bestätigen Sie weiter, dass Sie über eine ausreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über
die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)?
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche
Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen und Schülern der
betroffenen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten
zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen befördern Kinder und Jugendliche. Daher sind an ihre Eignung besondere Anforderungen zu
stellen, die diesem Umstand Rechnung tragen.
Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung
• eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen, auch mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder
körperlichen und geistigen Handicaps hat,
• rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
• auch sonst geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu) ist und insbesondere verfügt über:
• die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten
• gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO)
• gültigen Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• Orts- und Streckenkunde
• ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Bestätigen Sie,
• dass nur Fahrzeuge mit gültiger HU gem. BOKraft zum Einsatz kommen.
• dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen verfügen.
• dass Sie die geforderte Bereitstellungszeit für einen Reservebus (30 min) einhalten können.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134
GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hie-sige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]