Fachplanungsleistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (Hardwaretausch) und die Erweiterung der In-tegrierten Leitstelle Passau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Fersehturm 6
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Dieter Schlegl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ils-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (Hardwaretausch) und die Erweiterung der In-tegrierten Leitstelle Passau
Die Planungs- und – soweit erforderlich und beauftragt – Steuerungs- und Koordinierungsleistungen für das vertragsgegenständliche Vorhaben betreffen die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau. Hierbei wird für die Begleitung der Erneuerung der Informations- und Kommuniktionstechnik (Hardwaretausch) ein reduzierter Leistungsumfang ausgeschrieben, da der Freistaat Bayern die Kernleistungen des Hardwaretauschs über Rahmenvereinbarungen einheitlich beschafft hat. Für die Erweiterung der Leitstelle werden die Fachplanungsleistungen mit vollem Leistungsumfang ausgeschrieben.
Passau
Die Planungs- und – soweit erforderlich und beauftragt – Steuerungs- und Koordinierungsleistungen für das vertragsgegenständliche Vorhaben betreffen die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau.
Im Einzelnen:
1.Besonderheit des Vorhabens ist, dass gerade keine vollumfängliche Fachplanung der für den Hardwaretausch (Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik) erforderlichen Leistungen erfolgen muss.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat für die bayerischen Integrierten Leitstellen (ILS) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) beschafft. Dazu zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie die Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Diese Leistungen werden daher nicht mehr durch den AG (die einzelne Leitstelle) ausgeschrieben, sondern auf Grundlage der bestehenden Rahmenverträge mit dem Freistaat Bayern in Einzelverträgen abgerufen. Es erfolgt auch keine Umplanung der bestehenden Ausschreibung durch den Fachplaner. Der auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen verfügbare Warenkorb ist fix!
Gegenstand dieses Ingenieurvertrags sind daher im Rahmen der Leistungen für den Hardwaretausch (lediglich) diejenigen Leistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik, die von der Rahmenvereinbarung des Freistaats NICHT erfasst sind.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht nur, die folgenden Leistungen:
• Grundlagenermittlung (Bestandsaufnahme, Flächenbedarfsermittlung, Aussagen über Notwendigkeit und Umfang etwaiger baulicher Erweiterungen)
• Ermittlung der Beistellungen durch den Betreiber der Leitstelle
• Beratung beim Abruf aus dem Warenkorb, insbesondere Dimensionierung des Abrufs für den Einzelvertrag und Abstimmung mit dem Rahmenvertragsauftragnehmer
• Ermittlung technischer Besonderheiten (z. B. BMA)
• Überwachung des Migrationsprozesses (Projektsteuerung, Qualitätsüberwachung)
• Überprüfung der Einhaltung der maßgeblichen DIN-Vorschriften
• Begleitung bei der Abnahme und entsprechende Dokumentation
2. Zugleich sollen im Rahmen des Vertrags alle Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung erbracht werden, die im Rahmen einer möglichen baulichen Erweiterung und im Rahmen der allgemeinen technischen Erneuerung der Anlagen erforderlich sind.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht nur, die folgenden Leistungen:
• Grundlagenermittlung (Bestandsaufnahme, Flächenbedarfsermittlung, Aussagen über Notwendigkeit und Umfang etwaiger baulicher Erweiterungen)
• Vollständige Fachplanungsleistungen (soweit erforderlich) in Bezug auf möglicherweise erforderliche Änderungen/Überprüfung der Wärmeversorgung, USV, Klimaanlage, Beleuchtung
• Fachplanungsleistungen für eine PV-Anlage
Nochmals zur Klarstellung: Der eingeschränkte Leistungsumfang betrifft lediglich die Erneuerung der IuK (sog. Hardwaretausch).
Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C und seinen Anlagen - konkretisierter Leistungsumfang insbesondere in den Anlagen C_01 und C_02).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphase 1, gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder bauabschnittsweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. Stufenweise Beauftragung gemäß Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C);
II. Besondere und zusätzliche Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (Hardwaretausch) und die Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau
Postanschrift: Kapellenweg 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.