Fachplanungsleistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (Hardwaretausch) und die Erweiterung der In-tegrierten Leitstelle Passau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ils-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (Hardwaretausch) und die Erweiterung der In-tegrierten Leitstelle Passau
Die Planungs- und – soweit erforderlich und beauftragt – Steuerungs- und Koordinierungsleistungen für das vertragsgegenständliche Vorhaben betreffen die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau. Hierbei wird für die Begleitung der Erneuerung der Informations- und Kommuniktionstechnik (Hardwaretausch) ein reduzierter Leistungsumfang ausgeschrieben, da der Freistaat Bayern die Kernleistungen des Hardwaretauschs über Rahmenvereinbarungen einheitlich beschafft hat. Für die Erweiterung der Leitstelle werden die Fachplanungsleistungen mit vollem Leistungsumfang ausgeschrieben.
Zu den Einzelheiten siehe Ziffer II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung.
Passau
Die Planungs- und – soweit erforderlich und beauftragt – Steuerungs- und Koordinierungsleistungen für das vertragsgegenständliche Vorhaben betreffen die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau.
Im Einzelnen:
1.Besonderheit des Vorhabens ist, dass gerade keine vollumfängliche Fachplanung der für den Hardwaretausch (Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik) erforderlichen Leistungen erfolgen muss.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat für die bayerischen Integrierten Leitstellen (ILS) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) beschafft. Dazu zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie die Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Diese Leistungen werden daher nicht mehr durch den AG (die einzelne Leitstelle) ausgeschrieben, sondern auf Grundlage der bestehenden Rahmenverträge mit dem Freistaat Bayern in Einzelverträgen abgerufen. Es erfolgt auch keine Umplanung der bestehenden Ausschreibung durch den Fachplaner. Der auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen verfügbare Warenkorb ist fix!
Gegenstand dieses Ingenieurvertrags sind daher im Rahmen der Leistungen für den Hardwaretausch (lediglich) diejenigen Leistungen für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik, die von der Rahmenvereinbarung des Freistaats NICHT erfasst sind.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht nur, die folgenden Leistungen:
• Grundlagenermittlung (Bestandsaufnahme, Flächenbedarfsermittlung, Aussagen über Notwendigkeit und Umfang etwaiger baulicher Erweiterungen)
• Ermittlung der Beistellungen durch den Betreiber der Leitstelle
• Beratung beim Abruf aus dem Warenkorb, insbesondere Dimensionierung des Abrufs für den Einzelvertrag und Abstimmung mit dem Rahmenvertragsauftragnehmer
• Ermittlung technischer Besonderheiten (z. B. BMA)
• Überwachung des Migrationsprozesses (Projektsteuerung, Qualitätsüberwachung)
• Überprüfung der Einhaltung der maßgeblichen DIN-Vorschriften
• Begleitung bei der Abnahme und entsprechende Dokumentation
2. Zugleich sollen im Rahmen des Vertrags alle Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung erbracht werden, die im Rahmen einer möglichen baulichen Erweiterung und im Rahmen der allgemeinen technischen Erneuerung der Anlagen erforderlich sind.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht nur, die folgenden Leistungen:
• Grundlagenermittlung (Bestandsaufnahme, Flächenbedarfsermittlung, Aussagen über Notwendigkeit und Umfang etwaiger baulicher Erweiterungen)
• Vollständige Fachplanungsleistungen (soweit erforderlich) in Bezug auf möglicherweise erforderliche Änderungen/Überprüfung der Wärmeversorgung, USV, Klimaanlage, Beleuchtung
• Fachplanungsleistungen für eine PV-Anlage
Nochmals zur Klarstellung: Der eingeschränkte Leistungsumfang betrifft lediglich die Erneuerung der IuK (sog. Hardwaretausch).
Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C und seinen Anlagen - konkretisierter Leistungsumfang insbesondere in den Anlagen C_01 und C_02).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphase 1, gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder bauabschnittsweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. Stufenweise Beauftragung gemäß Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C);
II. Besondere und zusätzliche Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) und Ziffer III.2.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG,, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,0 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.)
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für Integrierte Leitstellen.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2013) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Eine Bescheinigung des Auftraggebers ist nicht erforderlich. Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für Integrierte Leitstellen. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.10.).
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Formblatt B.11.).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.