Wartung BMA am Campus Weihenstephan Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-GM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Point 24
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8161-71-6334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wiki.tum.de/display/immobilienza4
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung BMA am Campus Weihenstephan
Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Begehung, Erweiterung, Systembetreuung der BMA am Campus Weihenstephan der TUM
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Begehung, Erweiterung, Systembetreuung der BMA am gesamten Campus Weihenstephan der TUM. Die Technische Universität München betreibt am Campus Weihenstephan eine Brandmeldeanlage vom Hersteller Esser, um die mehr als 106 Gebäude brandschutz-technisch zu überwachen.Die Brandmeldeanlage bestehend aus 25 Brandmeldezentralen und einer Haupt-brandmeldezentrale die sich in drei SubNet Cluster (Esser-Net) unterteilten und sich im örtlich Zusammenhang befinden. Die drei Cluster bilden zusammen mit dem Backebone im Verbund mit den acht SEI-Interfaces das Esser Metanet. Die Alarmierung im Alarmfall wird über ein TAS-Link IV BMA-IP/LTE Wählgerät über zwei Wege zur Leitstelle der TUM Werkfeuerwehr Garching sichergestellt. Die Leitstelle Alarmiert anschließend die TUM Werkfeuerwehr Weihenstephan. Zusätzlich ist eine Schnittstelle an die Campuseigene GLT vorhanden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.