Wartung BMA am Campus Weihenstephan Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-GM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wiki.tum.de/display/immobilienza4
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung BMA am Campus Weihenstephan
Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Begehung, Erweiterung, Systembetreuung der BMA am Campus Weihenstephan der TUM
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Begehung, Erweiterung, Systembetreuung der BMA am gesamten Campus Weihenstephan der TUM.
Die Technische Universität München betreibt am Campus Weihenstephan eine Brandmeldeanlage vom Hersteller Esser, um die mehr als 106 Gebäude brandschutz-technisch zu überwachen.
Die Brandmeldeanlage bestehend aus 25 Brandmeldezentralen und einer Haupt-brandmeldezentrale die sich in drei SubNet Cluster (Esser-Net) unterteilten und sich im örtlich Zusammenhang befinden.
Die drei Cluster bilden zusammen mit dem Backebone im Verbund mit den acht SEI-Interfaces das Esser Metanet.
Die Alarmierung im Alarmfall wird über ein TAS-Link IV BMA-IP/LTE Wählgerät über zwei Wege zur Leitstelle der TUM Werkfeuerwehr Garching sichergestellt. Die Leitstelle Alarmiert anschließend die TUM Werkfeuerwehr Weihenstephan.
Zusätzlich ist eine Schnittstelle an die Campuseigene GLT vorhanden.
Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr möglich, maximale Laufzeit des Vertrags 10 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Mit dem Angebot sind die folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
a) Erklärung zu nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB – falls die Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen wurden, ist mit dem Angebot ein Nachweis vorzulegen,
b) Erklärung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
e) Erklärung Bezug Russland.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schä-den (Sachschäden und Vermögensschäden), oder Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abschließen wird.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- 3 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträgen (mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftragsgebers und des jeweiligen Ansprechpartners).
- Angabe welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§46 Abs. 3 Nr. 10 VGV) – sofern zutreffend.
- Zertifizierung nach DIN 14675.
- Zertifizierung nach DIN EN 50518 (VdS 3137).
- Zertifizierung nach DIN VDE V 0827-11 (VdS 3138).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.