Übernahme, Transport und Vermarktung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 23_VgV_074
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 116-362885)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Stintzingstraße 46
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9131863131
Fax: +49 913186773131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Vermarktung von Altpapier
Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle des Sammlers, Transport und Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z.B. Sortierung), ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten.
In der Stadt Erlangen erfolgt die Sammlung von Altpapier über Papiertonnen in den Größen 120 l, 240 l und 1.100 l, bei Grundstücken die an die kommunale Restmüllabfuhr angeschlossen sind. Das gesammelte Papier stammt überwiegend aus privaten Haushaltungen, aber auch aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen.
In der Stadt Erlangen leben derzeit ca. 115.000 Einwohner. Im Jahr 2022 wurden ca. 6.100 Mg Altpapier über die Papiertonnen gesammelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter erklärt im Formular L 124, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro abschließen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandards: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro
Die Ausführungen in § 5 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen finden Anwendung:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn eine
Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe und eine Kfz-Haftpflichtversicherung über 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung(en)
nachzuweisen. Erfassen die vorgelegten Nachweise nur einen Teil der Laufzeit des Vertrags, hat
der Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf der Zeitspanne, für die der
Versicherungsschutz nachgewiesen ist, einen neuen Nachweis für die Folgezeit vorzulegen.