Cloud-IP-Telekommunikationslösung Landratsamt Mühldorf a. Inn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Töginger Str. 18
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-IP-Telekommunikationslösung Landratsamt Mühldorf a. Inn
Das Landratsamt Mühldorf am Inn beabsichtigt, die Bestands-TK-Anlage Fabrikat Unify OpenScape Business S durch eine Private-Cloud-IP-TK-Lösung – nachstehend IP-TK-Lösung genannt – zu ersetzen.
Mühldorf a. Inn
Erstellung einer Cloud-IP-TK-Lösung (Gesamtsystem) und deren sukzessive Erweiterung auf der Grundlage eines Rahmenwerkvertrages einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, des Betriebes durch den Auftragnehmer in der Cloud im Rahmen des Systemservices und der Weiterentwicklung des Gesamtsystems.
Cloud-IP-TK-Lösung bestehend aus:
1 Basismodul der Cloud-IP-TK-Lösung (ohne Lizenzen für Leistungsprofile)
600 IP-Teilnehmer-Lizenzen
30 a/b-Teilnehmer-Lizenzen
10 virtuelle Teilnehmer-Lizenzen
2 Gateways zur Carrieranbindung beim Auftraggeber
96 SIP-Kanäle für Gateways zur Carrieranbindung
11 Userlizenzen für Chef- / Sekretärfunktion
600 Softphone- / CTI-Userlizenzen für je mind. 4 gleichzeitige Endgeräte
4 Anbindungen einer Datenbank (AD, Outlook, Online-Telefonbuch, Wissensdatenbank-Hersteller, USU-Software)
100 Sprachspeicher-Userlizenzen
600 Userlizenzen Faxein- und –ausgang
18 Userlizenzen ACD-Bedienplatz
12 Userlizenzen ACD-Bedienplatz mit Vermittlungsplatzfunktionen
5 Userlizenzen ACD-Supervisor
5 statistikfähige Anrufbeantworter
600 Anbindungen an MS Teams
2 Systemverwaltungen je Administrationsrecht (Rolle)
10 IP-Sprachendgeräte Standard
10 IP-Sprachendgeräte Komfort
10 Erweiterungsmodule für IP-Sprachendgeräte 10er
1 Telefonkonferenzsystem – optional
11 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für zwei Ports
2 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für vier Ports
280 Einohr-Hör- und Sprechgarnituren schnurlos
280 Zweiohr-Hör- und Sprechgarnituren schnurlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cloud-IP-Telekommunikationslösung Landratsamt Mühldorf a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Rotlaufweg 11A
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 18.04.2023 über die Aumass-E-Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847