Cloud-IP-Telekommunikationslösung Landratsamt Mühldorf a. Inn
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-IP-Telekommunikationslösung Landratsamt Mühldorf a. Inn
Das Landratsamt Mühldorf am Inn beabsichtigt, die Bestands-TK-Anlage Fabrikat Unify OpenScape Business S durch eine Private-Cloud-IP-TK-Lösung – nachstehend IP-TK-Lösung genannt – zu ersetzen.
Mühldorf a. Inn
Erstellung einer Cloud-IP-TK-Lösung (Gesamtsystem) und deren sukzessive Erweiterung auf der Grundlage eines Rahmenwerkvertrages einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, des Betriebes durch den Auftragnehmer in der Cloud im Rahmen des Systemservices und der Weiterentwicklung des Gesamtsystems.
Cloud-IP-TK-Lösung bestehend aus:
1 Basismodul der Cloud-IP-TK-Lösung (ohne Lizenzen für Leistungsprofile)
600 IP-Teilnehmer-Lizenzen
30 a/b-Teilnehmer-Lizenzen
10 virtuelle Teilnehmer-Lizenzen
2 Gateways zur Carrieranbindung beim Auftraggeber
96 SIP-Kanäle für Gateways zur Carrieranbindung
11 Userlizenzen für Chef- / Sekretärfunktion
600 Softphone- / CTI-Userlizenzen für je mind. 4 gleichzeitige Endgeräte
4 Anbindungen einer Datenbank (AD, Outlook, Online-Telefonbuch, Wissensdatenbank-Hersteller, USU-Software)
100 Sprachspeicher-Userlizenzen
600 Userlizenzen Faxein- und –ausgang
18 Userlizenzen ACD-Bedienplatz
12 Userlizenzen ACD-Bedienplatz mit Vermittlungsplatzfunktionen
5 Userlizenzen ACD-Supervisor
5 statistikfähige Anrufbeantworter
600 Anbindungen an MS Teams
2 Systemverwaltungen je Administrationsrecht (Rolle)
10 IP-Sprachendgeräte Standard
10 IP-Sprachendgeräte Komfort
10 Erweiterungsmodule für IP-Sprachendgeräte 10er
1 Telefonkonferenzsystem – optional
11 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für zwei Ports
2 IP-Analogadapter / Analog-Gateways für vier Ports
280 Einohr-Hör- und Sprechgarnituren schnurlos
280 Zweiohr-Hör- und Sprechgarnituren schnurlos
Der Auftraggeber ist berechtigt die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden.
Eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen liegt deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen
hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Dies geschieht durch Vorlage einer Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über mindestens 2 Referenzen.
Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Zu nennen ist die Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse), Auftragswert und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Das LRA Mühldorf am Inn stellt die Lösung Schulen zur Verfügung. Die Schulen werden nur sukzessive auf die ITK-Lösung umstellen. Um den Service zu garantieren, muss die Laufzeit mind. 60 Monate mit einer Verlängerung um 12 Monate betragen.
Mühldorf a. Inn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 18.04.2023 über die Aumass-E-Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]