PET/CT-System nebst Zubehör und Wartungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/index.php?id=665
Abschnitt II: Gegenstand
PET/CT-System nebst Zubehör und Wartungsleistungen
Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme eines PET/CT-Systems nebst Zubehör und Wartungsleistungen.
Passau
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2000 Mitarbeitern. In den 19 Fachabteilungen mit insgesamt 660 Betten einschließlich der Hellge-Klinik, 10 Dialyseplätzen und 8 teilstationären Schmerztherapieplätzen werden jedes Jahr rund 38.000 Patienten stationär und rund 41.000 Patienten ambulant versorgt.
Die Nuklearmedizin des Klinikums ist ein überregionaler Schwerpunkt der nuklearmedizinischen Diagnostik. Es wird das gesamte Spektrum der modernen nuklearmedizinischen Diagnostik angeboten.
In enger Kooperation mit den medizinischen Fachabteilungen werden von der Klinik für Nuklearmedizin und vom MVZ Nuklearmedizin alle im Großraum des östlichen Niederbayerns anfallenden nuklearmedizinischen Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere im Bereich der Positronen-Emmissions-Tomographie (PET) liegt der Einzugsbereich weit über die Grenzen von Stadt und Landkreis Passau hinaus.
Es bestehen zudem enge Kooperationen mit den Kliniken Deggendorf, Landau und Straubing sowie den umliegenden pulmologischen und onkologischen MVZs.
Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Kostenerstattung durch die Krankenkassen werden in erster Linie Patienten mit Bronchialkarzinom, Lymphom und Kopf-Hals-Tumoren untersucht.
In den nationalen und internationalen Leitlinien nimmt der Stellenwert der PET/CT-Scans ständig zu.
Die PET/CT stellt das modernste nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren dar. Am Klinikum steht hierfür ein PET/CT Scanner zur Verfügung, der im Jahr 2007 beschafft wurde. Das Gerät aus dem Jahr 2007 soll außer Betrieb genommen und durch den vorliegend zu beschaffenden PET/CT Scanner abgelöst werden.
Im Zuge der Modernisierung der nuklearmedizinischen Diagnostik im Klinikum soll die Geräteausstattung an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden.
Ziel und Gegenstand des Vergabeverfahrens war deshalb die Beschaffung eines PET/CT Systems nebst Zubehör und Wartungsleistungen.
Dies umfasste im Einzelnen:
• Demontage und Abtransport der bestehenden PET/CT-Anlage,
• Lieferung und Inbetriebnahme einer neuen PET/CT-Anlage (Hybridgerät zur Kombination von Positronen-Emmissions-Tomographie (PET) und Computertomographie (CT) samt,
o Patiententisch mit Lagerungshilfen,
o Bedien- und Auswertekonsole mit je zwei Bildschirmen,
o Bildrechner mit verschiedenen Algorithmen zur Rekonstruktion,
• Softwarepaket samt Lizenzen für möglichst einfache automatisierte Auswertungen an der PET/CT-Auswertekonsole,
• Anwenderschulung sowie
• Service- und Wartungsdienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]