PET/CT-System nebst Zubehör und Wartungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: MT_2023_02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PET/CT-System nebst Zubehör und Wartungsleistungen
Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme eines PET/CT-Systems nebst Zubehör und Wartungsleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2000 Mitarbeitern. In den 19 Fachabteilungen mit insgesamt 660 Betten einschließlich der Hellge-Klinik, 10 Dialyseplätzen und 8 teilstationären Schmerztherapieplätzen werden jedes Jahr rund 38.000 Patienten stationär und rund 41.000 Patienten ambulant versorgt.
Die Nuklearmedizin des Klinikums ist ein überregionaler Schwerpunkt der nuklearmedizinischen Diagnostik. Es wird das gesamte Spektrum der modernen nuklearmedizinischen Diagnostik angeboten.
In enger Kooperation mit den medizinischen Fachabteilungen werden von der Klinik für Nuklearmedizin und vom MVZ Nuklearmedizin alle im Großraum des östlichen Niederbayerns anfallenden nuklearmedizinischen Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere im Bereich der Positronen-Emmissions-Tomographie (PET) liegt der Einzugsbereich weit über die Grenzen von Stadt und Landkreis Passau hinaus.
Es bestehen zudem enge Kooperationen mit den Kliniken Deggendorf, Landau und Straubing sowie den umliegenden pulmologischen und onkologischen MVZs.
Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Kostenerstattung durch die Krankenkassen werden in erster Linie Patienten mit Bronchialkarzinom, Lymphom und Kopf-Hals-Tumoren untersucht.
In den nationalen und internationalen Leitlinien nimmt der Stellenwert der PET/CT-Scans ständig zu.
Die PET/CT stellt das modernste nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren dar. Am Klinikum steht hierfür ein PET/CT Scanner zur Verfügung, der im Jahr 2007 beschafft wurde. Das Gerät aus dem Jahr 2007 soll außer Betrieb genommen und durch den vorliegend zu beschaffenden PET/CT Scanner abgelöst werden.
Im Zuge der Modernisierung der nuklearmedizinischen Diagnostik im Klinikum soll die Geräteausstattung an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden.
Ziel und Gegenstand des Vergabeverfahrens ist deshalb die Beschaffung eines PET/CT Systems nebst Zubehör und Wartungsleistungen.
Dies umfasst im Einzelnen:
• Demontage und Abtransport der bestehenden PET/CT-Anlage,
• Lieferung und Inbetriebnahme einer neuen PET/CT-Anlage (Hybridgerät zur Kombination von Positronen-Emmissions-Tomographie (PET) und Computertomographie (CT) samt,
o Patiententisch mit Lagerungshilfen,
o Bedien- und Auswertekonsole mit je zwei Bildschirmen,
o Bildrechner mit verschiedenen Algorithmen zur Rekonstruktion,
• Softwarepaket samt Lizenzen für möglichst einfache automatisierte Auswertungen an der PET/CT-Auswertekonsole,
• Anwenderschulung sowie
• Service- und Wartungsdienstleistungen.
Die Demontage der bestehenden PET/CT-Anlage sowie die Lieferung, der Einbau und die Inbetriebnahme der neuen PET/CT-Anlage hat im Zeitraum vom 4. September bis 16. September 2023 (KW 36 und 37) zu erfolgen. Die Ausfallzeit zwischen der Demontage der bestehenden PET/CT-Anlage und der Inbetriebnahme der neuen PET/CT-Anlage ist möglichst kurz zu halten. Vom Zeitpunkt der Abschaltung des bestehenden PET/CT-Anlage bis zum Abschluss der Inbetriebnahme der neuen PET/CT-Anlage stehen aus Gründen der Sicherung einer ordnungsgemäßen Patientenversorgung nicht mehr als 14 Tage zur Verfügung.
Der gegenständliche Service- und Wartungsvertrag tritt mit Inbetriebnahme der PET/CT-Anlage samt Zubehör in Kraft und hat eine Laufzeit von zehn Jahren (Festvertragslaufzeit). Anschließend verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bieterrgemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014;
(5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht;
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen;
(8) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Ist der Bieter nicht zu einer Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, ist dies ebenfalls nachzuweisen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sach- bzw. Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweisen (Mindestanforderungen).
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020) sowie
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Inbetriebnahme von PET/CT-Systemen, in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit
Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis
einschließlich 31. Januar 2023 erbracht worden sein (Mindestanforderung). Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Lieferung und Inbetriebnahme eines PET/CT-Systems in einem Krankenhaus mit mindestens 500 Betten sowie;
(b) Die Erbringung von Wartungsleistungen an PET/CT-Systemen.
(2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter / Inhaber, festangestellte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und sonstiges Personal (keine Unterauftragnehmer); sowie
(3) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen un dabei insbesondere diejenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.