Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Produkten Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2023-017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 8931872727
Fax: +49 8931873327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Produkten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
die Lieferung von Apple-Produkten und der Zugang zu einem Webshop für
ausgewählte Nutzer inkl. Rechteregelung.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
BEZUGSBERECHTIGUNG: Das Helmholtz Zentrum München führt die Ausschreibung des Rahmenvertrags zur Deckung des eigenen Bedarfs sowie koordinierend für den folgenden weiteren Bezugsberechtigten durch: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Alexander Weyland Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken Die vorgenannte Institution deckt ihren Bedarf eigenverantwortlich. Die Bestell-, Liefer- und Rechnungsabwicklung erfolgt direkt mit der abrufenden Stelle. Für jeden Einzelabruf gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, die Bedingungen dieses Rahmenvertrages. ARTIKEL: iPad 10,9 Zoll: insgesamt: 215 Stück (HMGU: 20 Stück / CISPA: 195 Stück) iPad Air 10,9 Zoll: insgesamt: 75 Stück (HMGU: 10 Stück / CISPA: 65 Stück) iPad Pro 11 Zoll: insgesamt: 130 Stück (HMGU: 32 Stück / CISPA: 98 Stück) iPad Pro 12,9 Zoll: insgesamt: 315 Stück (HMGU: 22 Stück / CISPA: 293 Stück) iMac 24 Zoll: insgesamt: 70 Stück (HMGU: 20 Stück / CISPA: 50 Stück) Mac mini: insgesamt: 130 Stück (HMGU: 5 Stück / CISPA: 125 Stück) Mac Studio: insgesamt: 15 Stück (HMGU: 2 Stück / CISPA: 13 Stück) Mac Pro (Tower): insgesamt: 40 Stück (HMGU: 2 Stück / CISPA: 38 Stück) MacBook Air 13 Zoll: insgesamt: 200 Stück (HMGU: 110 Stück / CISPA: 90 Stück) MacBook Pro 13 Zoll: insgesamt: 330 Stück (HMGU: 150 Stück / CISPA: 180 Stück) MacBook Pro 14 Zoll: insgesamt: 570 Stück (HMGU: 120 Stück / CISPA: 450 Stück) MacBook Pro 16 Zoll: insgesamt: 260 Stück (HMGU: 80 Stück / CISPA: 180 Stück) & Zubehör Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Produkten
Postanschrift: Gesundheitscampus-Süd 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23433367217000
Fax: +49 23433367217777
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.