Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Produkten Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2023-017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 8931872727
Fax: +49 8931873327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Produkten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
die Lieferung von Apple-Produkten und der Zugang zu einem Webshop für
ausgewählte Nutzer inkl. Rechteregelung.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
BEZUGSBERECHTIGUNG: Das Helmholtz Zentrum München führt die Ausschreibung des Rahmenvertrags zur Deckung des eigenen Bedarfs sowie koordinierend für den folgenden weiteren Bezugsberechtigten durch:
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Alexander Weyland
Stuhlsatzenhaus 5
66123 Saarbrücken
Die vorgenannte Institution deckt ihren Bedarf eigenverantwortlich. Die Bestell-, Liefer- und Rechnungsabwicklung erfolgt direkt mit der abrufenden Stelle. Für jeden Einzelabruf gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, die Bedingungen dieses Rahmenvertrages.
ARTIKEL:
iPad 10,9 Zoll: insgesamt: 215 Stück (HMGU: 20 Stück / CISPA: 195 Stück)
iPad Air 10,9 Zoll: insgesamt: 75 Stück (HMGU: 10 Stück / CISPA: 65 Stück)
iPad Pro 11 Zoll: insgesamt: 130 Stück (HMGU: 32 Stück / CISPA: 98 Stück)
iPad Pro 12,9 Zoll: insgesamt: 315 Stück (HMGU: 22 Stück / CISPA: 293 Stück)
iMac 24 Zoll: insgesamt: 70 Stück (HMGU: 20 Stück / CISPA: 50 Stück)
Mac mini: insgesamt: 130 Stück (HMGU: 5 Stück / CISPA: 125 Stück)
Mac Studio: insgesamt: 15 Stück (HMGU: 2 Stück / CISPA: 13 Stück)
Mac Pro (Tower): insgesamt: 40 Stück (HMGU: 2 Stück / CISPA: 38 Stück)
MacBook Air 13 Zoll: insgesamt: 200 Stück (HMGU: 110 Stück / CISPA: 90 Stück)
MacBook Pro 13 Zoll: insgesamt: 330 Stück (HMGU: 150 Stück / CISPA: 180 Stück)
MacBook Pro 14 Zoll: insgesamt: 570 Stück (HMGU: 120 Stück / CISPA: 450 Stück)
MacBook Pro 16 Zoll: insgesamt: 260 Stück (HMGU: 80 Stück / CISPA: 180 Stück)
& Zubehör
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Diese geschätzte Abnahmemenge wurde unter Beachtung der Bedarfsmengen der letzten Jahre sowie den voraussichtlichen Bedarfsmengen festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat eine dreimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch dreimal um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 30.09.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 5 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber
(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Herstellerautorisierung: Nachweis der Autorisierung zu Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte.
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.