Rahmenvereinbarung für Kurier- und Transportfahrten für die Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2023-0043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Kurier- und Transportfahrten für die Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München
Rahmenvereinbarung für Kurier- und Transportfahrten
für die Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München
München
Deutschland
Rahmenvereinbarung für Kurier- und Transportfahrten für die Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München
Während der Vertragslaufzeit können sich, z. B. durch die Inbetriebnahme von Schulneubauten, Touren wesentlich ändern oder zusätzliche Touren erforderlich werden. Für diese Fälle sollen während der Vertragslaufzeit Zusatzleistungen zu festgelegten Konditionen optional abgerufen werden können. Optionale Zusatzleistungen (inkl. 1 Fahrpersonal und 1 Fahrzeug) - Schulrapport-Tour - Referats-Tour - Sportstätten-Tour - Geräte-Tour (inkl. zusätzlicher Arbeitskraft) - Medien-Tour - Bibliotheken-Tour Für den Fall eines Auftragnehmerwechsels am Ende der Vertragslaufzeit ist des Weiteren eine optionale Einarbeitungspauschale vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Kurier- und Transportfahrten für die Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wir der Betrag [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.