Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Im gesamten Ressort werden derzeit ca. 9.000 PCs/Notebooks in ca. 200 Liegenschaften betrieben, die sich über ganz Bayern verteilen.
Der Betrieb der gesamten Infrastruktur soll von der Konfiguration bis zur Überwachung von einer zentralen Stelle aus möglich sein.
Die aktive Netzwerk-Infrastruktur soll im Rahmen eines Netzwerkmanagements nach Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) künftig in Teilen vom Auftragnehmer (AN) betreut werden.
Es sollen auch die WLAN-Komponenten über ein zentrales Management verwaltet und überwacht werden.
Darüber hinaus entwickelt der AN in Abstimmung mit dem AG auf Basis der bestehenden Netzwerk-Infrastruktur ein zukunftssicheres Netzwerk-Konzept auf Grundlage folgender Anforderungen:
- Bereitstellung homogener, ressortweiter Inhouse-Netze (LAN-Infrastrukturen / LAN Services)
- Konvergentes Multiservicenetz auf der Basis des Internet-Protokolls IP Layer 3 (L3) geroutet, transparente Übertragung IP-basierter Applikationen
- Das neue Netzwerk muss die flexible (vorab definierte) Zuweisung der Kommunikationsströme der verschiedenen Anwendungen anhand diverser Entscheidungskriterien zu einer Anwendungsklasse unterstützen
- Zentrales Management und rollenkonzeptbasierte Administration und Überwachung der Infrastruktur
- Realisierung und Verwaltung einer WLAN-Infrastruktur für die Nutzung mobiler Endgeräte im Behördennetz, inklusive zentralem Management
- Vorgaben bei der Erstellung von internen Richtlinien zur Wartung und Updatemechanik z.B. Planung von Wartungsfenstern für Systempflege
- Zuordnung von Endgeräten durch MAC-Adressen, Kontrolle oder Zertifikatsauthentifizierung
Im Rahmen der Bestandsaufnahme muss die installierte Switch-Infrastruktur zum Teil in das beim Kunden bestehende Netzwerkmanagement IMC eingepflegt werden. Das Netzwerkmanagement IMC ist beim Auftraggeber bereits teilweise im Einsatz. Es kann eine Erweiterung des Netzwerkmanagement Tools IMC von Standard auf Enterprise notwendig sein. Hierfür ist der Bedarf zu prüfen und gegebenenfalls eine Umstellung und ein Update vorzunehmen. Im Rahmen des Projekts soll an den Standorten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Firewall-Konzept umgesetzt / konzipiert werden. Das zukünftige Firewall-Konzept soll auf Grundlage der bestehenden Infrastruktur mit Komponenten des Herstellers Juniper umgesetzt werden.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 umfasst die Ertüchtigung des passiven Netzwerks, die Ertüchtigung des aktiven Netzwerks sowie Dienstleistungen im Bereich des Netzwerkmanagements.
Los 2 beinhaltet die Aufgaben Objektüberwachung und Projektsteuerung
Die Leistungen je Los werden als Rahmenvereinbarung für die Dauer von maximal 4 Jahren (3 Jahre Grundvertragslaufzeit zzgl. einer einmaligen einseitigen Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr) ausgeschrieben.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Netzwerkinfrastruktur/Netzwerkmanagement
passive Netzwerkinfrastruktur, aktive Netzwerkinfrastruktur und das Netzwerkmanagement
LOSLIMITIERUNG: Die Abgabe eines Angebots ist möglich für nur E I N Los. Sofern ein Bieter diese Angebotslimitierung missachtet, wird sein Angebot nur für das in der numerischen Reihenfolge vorhergehende Los berücksichtigt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Projektüberwachung und Projektsteuerung
Projektüberwachung und Projektsteuerung
LOSLIMITIERUNG: Die Abgabe eines Angebots ist möglich für nur E I N Los. Sofern ein Bieter diese Angebotslimitierung missachtet, wird sein Angebot nur für das in der numerischen Reihenfolge vorhergehende Los berücksichtigt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkinfrastruktur/Netzwerkmanagement
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektüberwachung und Projektsteuerung
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 angegebenen Preis
von [Betrag gelöscht] EUR um einen fiktiven Wert handelt. Der konkrete Wert wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht
angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.