Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Im gesamten Ressort werden derzeit ca. 9.000 PCs/Notebooks in ca. 200 Liegenschaften betrieben, die sich über ganz Bayern verteilen.
Der Betrieb der gesamten Infrastruktur soll von der Konfiguration bis zur Überwachung von einer zentralen Stelle aus möglich sein.
Die aktive Netzwerk-Infrastruktur soll im Rahmen eines Netzwerkmanagements nach Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) künftig in Teilen vom Auftragnehmer (AN) betreut werden.
Es sollen auch die WLAN-Komponenten über ein zentrales Management verwaltet und überwacht werden.
Darüber hinaus entwickelt der AN in Abstimmung mit dem AG auf Basis der bestehenden Netzwerk-Infrastruktur ein zukunftssicheres Netzwerk-Konzept auf Grundlage folgender Anforderungen:
- Bereitstellung homogener, ressortweiter Inhouse-Netze (LAN-Infrastrukturen / LAN Services)
- Konvergentes Multiservicenetz auf der Basis des Internet-Protokolls IP Layer 3 (L3) geroutet, transparente Übertragung IP-basierter Applikationen
- Das neue Netzwerk muss die flexible (vorab definierte) Zuweisung der Kommunikationsströme der verschiedenen Anwendungen anhand diverser Entscheidungskriterien zu einer Anwendungsklasse unterstützen
- Zentrales Management und rollenkonzeptbasierte Administration und Überwachung der Infrastruktur
- Realisierung und Verwaltung einer WLAN-Infrastruktur für die Nutzung mobiler Endgeräte im Behördennetz, inklusive zentralem Management
- Vorgaben bei der Erstellung von internen Richtlinien zur Wartung und Updatemechanik z.B. Planung von Wartungsfenstern für Systempflege
- Zuordnung von Endgeräten durch MAC-Adressen, Kontrolle oder Zertifikatsauthentifizierung
Im Rahmen der Bestandsaufnahme muss die installierte Switch-Infrastruktur zum Teil in das beim Kunden bestehende Netzwerkmanagement IMC eingepflegt werden. Das Netzwerkmanagement IMC ist beim Auftraggeber bereits teilweise im Einsatz. Es kann eine Erweiterung des Netzwerkmanagement Tools IMC von Standard auf Enterprise notwendig sein. Hierfür ist der Bedarf zu prüfen und gegebenenfalls eine Umstellung und ein Update vorzunehmen. Im Rahmen des Projekts soll an den Standorten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Firewall-Konzept umgesetzt / konzipiert werden. Das zukünftige Firewall-Konzept soll auf Grundlage der bestehenden Infrastruktur mit Komponenten des Herstellers Juniper umgesetzt werden.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 umfasst die Ertüchtigung des passiven Netzwerks, die Ertüchtigung des aktiven Netzwerks sowie Dienstleistungen im Bereich des Netzwerkmanagements.
Los 2 beinhaltet die Aufgaben Objektüberwachung und Projektsteuerung
Die Leistungen je Los werden als Rahmenvereinbarung für die Dauer von maximal 4 Jahren (3 Jahre Grundvertragslaufzeit zzgl. einer einmaligen einseitigen Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr) ausgeschrieben.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Netzwerkinfrastruktur/Netzwerkmanagement
passive Netzwerkinfrastruktur, aktive Netzwerkinfrastruktur und das Netzwerkmanagement
LOSLIMITIERUNG: Die Abgabe eines Angebots ist möglich für nur E I N Los. Sofern ein Bieter diese Angebotslimitierung missachtet, wird sein Angebot nur für das in der numerischen Reihenfolge vorhergehende Los berücksichtigt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Projektüberwachung und Projektsteuerung
Projektüberwachung und Projektsteuerung
LOSLIMITIERUNG: Die Abgabe eines Angebots ist möglich für nur E I N Los. Sofern ein Bieter diese Angebotslimitierung missachtet, wird sein Angebot nur für das in der numerischen Reihenfolge vorhergehende Los berücksichtigt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden
Monats, nicht jedoch vor dem 01.04.2023 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, wenn er
nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Je Los: Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bieters, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN
Geschäftsjahre.
Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern
entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat
der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu
begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im
Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Je Los: Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
PERSONENSCHÄDEN UND FÜR SONSTIGE SCHÄDEN bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
1) Los 1: Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit MINDESTENS DREI, bezüglich der in Los 1
ausgeschriebenen Leistung (Passive Netzwerk-Infrastruktur, Aktive Netzwerk-Infrastruktur, Netzwerkmanagement) geeignete,
Referenzen aus den letzten 3 Jahren, von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß
IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bieters bei VERGLEICHBAREN
Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der
Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die
Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Los 2: Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit MINDESTENS DREI bezüglich
der verschiedenen in Los 2 ausgeschriebenen Leistungen (Projektbetreuung Telekommunikations-Infrastruktur mindestens 50 Standorte und mindestens 9.000 Ports; Projektbetreuung Telekommunikations-Infrastruktur mindestens 10 Standorte und
mindestens 3.500 Ports; Projektbetreuung Switch-Infrastruktur mindestens 1.000 Switche; Projektbetreuung WLAN-Infrastruktur mindestens 250 Access-Points; Projektbetreuung Passive-LAN-Infrastruktur mit mindestens 200 LAN-Ports) geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bieters bei vergleichbaren Projekten hervorgeht
(§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht
berücksichtigt.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die
Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
3) Je Los: Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls
zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom
jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
Siehe 1): Mindestangabe von Referenzen.
Siehe 2): Mindestangabe von Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
LOSLIMITIERUNG: Die Abgabe eines Angebots ist möglich für nur E I N Los. Sofern ein Bieter diese Angebotslimitierung missachtet, wird sein Angebot nur für das in der numerischen Reihenfolge vorhergehende Los berücksichtigt.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
3) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
5) Angebote, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
6) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bieter.
7) Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
8) BEACHTEN SIE, DASS IN DER ZEIT VOM 24.12.2022 BIS ZUM 09.01.2023 AUFGRUND DER FEIERTAGE UND DAMIT VERBUNDENER URLAUBSZEITEN KEINE BIETERFRAGEBN BEANTWORTET WERDEN!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.