Tram+ VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP131
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg befindet sich eine Erweiterung der Abstellhalle für Straßenbahnen im Bau. Die Halle hat eine Abmessung von ca. 180 m x 22 m und wird auf einer zuvor gerodeten Grünfläche errichtet. Zum Grünflächenausgleich werden im Raum Worzeldorf bei Nürnberg Ausgleichsflächen mit einer Größe von ca. 4.600 m² hergestellt. Hierbei handelt es sich um das Anlegen Busch- und Strauchwerk, von Wiesenflächen sowie das Errichten eines Wildschutzzauns. Auftragsumfang: - Baumfällungen und Entfernen des Bewuchses - Bodenbearbeitung der Pflanz- und Rasenflächen- Wiesenansaat- Pflanzungen- Herstellung Wildschutzzaun- Nachsorge der Pflanzflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.