Tram+ VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP131
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP131 Freianlagen Ausgleichsflächen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg befindet sich eine Erweiterung der Abstellhalle für Straßenbahnen im Bau. Die Halle hat eine Abmessung von ca. 180 m x 22 m und wird auf einer zuvor gerodeten Grünfläche errichtet.
Zum Grünflächenausgleich werden im Raum Worzeldorf bei Nürnberg Ausgleichsflächen mit einer Größe von ca. 4.600 m² hergestellt.
Hierbei handelt es sich um das Anlegen Busch- und Strauchwerk, von Wiesenflächen sowie das Errichten eines Wildschutzzauns.
Auftragsumfang:
- Baumfällungen und Entfernen des Bewuchses
- Bodenbearbeitung der Pflanz- und Rasenflächen
- Wiesenansaat
- Pflanzungen
- Herstellung Wildschutzzaun
- Nachsorge der Pflanzflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
(Gewichtung 2 %)
4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %)
5. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio. Euro (nicht älter als 12
Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall
eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 5 %)
6. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
7. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
8. Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im
ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %)
9. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %)
10. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
11. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben
nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
12. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder
einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder
Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %),
13. Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2018 bis 2022.
(Gewichtung zweimal 33 % = 66 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung
für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten
maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten
Unterlagen dort hinterlegt sind.
Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.