Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer MARIA HF31 Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-283
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer MARIA HF31
Das Deutsche Museum wurde 1903 gegründet und ist mit 73.000 m2 BGF und einer Gesamtausstellungsfläche von 41.111 m² eines der größten naturwissenschaftlich-technischen Museen der Welt. Mit jährlich rund 1,5 Millionen nationalen und internationalen Besuchern und Besucherinnen ist es das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution gesamtstaatlicher Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107.000 Objekten in über 50 Fachgebieten. Im Erdgeschoss der Abteilung Schifffahrt gibt es zwei Großexponate, darunter der historisch wertvolle Ewer MARIA HF31. Die MARIA bildet durch ihre Größe und ihren Standort im Zentrum der Ausstellung den Auftakt der Halle und ist ein Besuchermagnet. Das Schiff ist einer der wenigen heute noch erhaltenen Arbeitssegler des Typs Ewer aus Finkenwerder bei Hamburg und zeichnet sich durch seinen noch selteneren Originalbestand besonders aus.
Das Deutsche Museum plant eine Grundsanierung der Ausstellungshalle, in der das Schiff derzeit gelagert wird. Dabei werden auch der Hallenboden und das Dach der Halle betroffen sein.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Aufgrund seiner Größe und seiner instabilen Substanz kann der Ewer nicht aus den Ausstellungsräumen verbracht werden und muss daher während der bautechnischen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen dort verbleiben. Durch die Instabilität des Exponates besteht die Gefahr einer Beschädigung durch die Baumaßnahmen. Damit das Schiff die voraussichtlich ab 2023 anstehende umfassende Baumaßnahme übersteht sowie zum langfristigen weiteren Erhalt der MARIA möchte das DM eine im notwendigen Maße erforderliche Konsolidierungsmaßnahme durchführen lassen, die im Wesentlichen folgende Ziele hat:
Eine stabilisierende Konservierung
Eine sichere Aufstellung und Präsentation im nachfolgenden Ausstellungsbetrieb ab voraussichtlich 2027 / 2028
Zu den optionalen Zielen gehören:
Eine Decksicherungsleine gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften für zwei bis drei Personen (Fachpersonal), z. B. zur Reinigung des Schiffes sowie der Kontrolle und Instandhaltung von Decksaufbauten, Takelage und Beschlägen in der...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer MARIA HF31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend. Der vom Auftrag-geber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen . Die Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist nach Terminvereinbarung möglich. Terminanfragen bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse: [gelöscht]. Terminanfragen müssen spätestens 5 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen, da andernfalls eine Terminvergabe und damit eine Ortsbesichtigung ggf. nicht mehr möglich ist. Die unterbliebene Teil-nahme an einer Objektbesichtigung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
(2) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerks-kammer (wenn Verpflichtung besteht), Ausschlussgründen, Insolvenzverfahren und ...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Verga-bekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be-werber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de