Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer MARIA HF31 Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-283
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konsolidierungsmaßnahmen am Fischer-Ewer MARIA HF31
Das Deutsche Museum wurde 1903 gegründet und ist mit 73.000 m2 BGF und einer Gesamtausstellungsfläche von 41.111 m² eines der größten naturwissenschaftlich-technischen Museen der Welt. Mit jährlich rund 1,5 Millionen nationalen und internationalen Besuchern und Besucherinnen ist es das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution gesamtstaatlicher Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107.000 Objekten in über 50 Fachgebieten. Im Erdgeschoss der Abteilung Schifffahrt gibt es zwei Großexponate, darunter der historisch wertvolle Ewer MARIA HF31. Die MARIA bildet durch ihre Größe und ihren Standort im Zentrum der Ausstellung den Auftakt der Halle und ist ein Besuchermagnet. Das Schiff ist einer der wenigen heute noch erhaltenen Arbeitssegler des Typs Ewer aus Finkenwerder bei Hamburg und zeichnet sich durch seinen noch selteneren Originalbestand besonders aus.
Das Deutsche Museum plant eine Grundsanierung der Ausstellungshalle, in der das Schiff derzeit gelagert wird. Dabei werden auch der Hallenboden und das Dach der Halle betroffen sein.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Aufgrund seiner Größe und seiner instabilen Substanz kann der Ewer nicht aus den Ausstellungsräumen verbracht werden und muss daher während der bautechnischen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen dort verbleiben. Durch die Instabilität des Exponates besteht die Gefahr einer Beschädigung durch die Baumaßnahmen. Damit das Schiff die voraussichtlich ab 2023 anstehende umfassende Baumaßnahme übersteht sowie zum langfristigen weiteren Erhalt der MARIA möchte das DM eine im notwendigen Maße erforderliche Konsolidierungsmaßnahme durchführen lassen, die im Wesentlichen folgende Ziele hat:
Eine stabilisierende Konservierung
Eine sichere Aufstellung und Präsentation im nachfolgenden Ausstellungsbetrieb ab voraussichtlich 2027 / 2028
Zu den optionalen Zielen gehören:
Eine Decksicherungsleine gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften für zwei bis drei Personen (Fachpersonal), z. B. zur Reinigung des Schiffes sowie der Kontrolle und Instandhaltung von Decksaufbauten, Takelage und Beschlägen in der späteren Ausstellungsphase.
Eine um 5° gekrängte (geneigte) Lagerung des Schiffes nach Steuerbord zu Präsentationszwecken.
Die zeitliche Abfolge der geplanten Arbeiten, die den Ewer betreffen sieht wie folgt aus:
Übersicht zeitlich
Teil 1 ab Zuschlag bis ca. 08/2023 ca. 33 Wochen
Demontage, Instandsetzung der Inneneinbauten
Demontage, Instandsetzung Aufbauten, Spille und Winden
Demontage Takelage
Anfertigung und Montage Endo-/Exoskelett
Instandsetzungen am historisch wertvollen Rumpf
Montage Lagerbock
Absenken des Ewers auf den Lagerbock
Herausheben des Ewers aus der Grube
Montage der Gerüst-Schutzeinhausung mit Dach auf dem Lagerbock
Montage einer Schrumpffolie direkt am Ewer MARIA und Feuchtigkeitsregulierung
Bauphase am und im Museumsgebäude
Teil 2 ab Mitte 2025 ca. 6 Wochen
Demontage Gerüst-Schutzeinhausung mit Dach vom Lagerbock
Demontage der Folierung und Feuchtigkeitsregulierung vom Ewer MARIA
Herablassen des Ewers in die Grube
Demontage Lagerbock
Montage der Aufbauten, Spille und Winden
Montage der Inneneinbauten
Montage Takelage
Optional: Montage Decksicherungsleine an Deck
Optional: Neigen des Ewer MARIA, Pallen über Exoskelett und ggf. zusätzliche Lastverteiler
Eine detaillierte Ablaufplanung wird seitens des AG bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unterneh-men). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemein-schaft).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unterneh-men). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Im Auftragsfall hat sich der Auftragnehmer an der BauRisk-All in One-Versicherung des Auftraggebers in Höhe von 5,95 ‰ der beauftragten Brutto-Honorarsumme zu beteiligen (gilt für präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und legen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren unter Verwendung des Formblatts Referenzen jeweils mit Angaben zu a) Beschreibung der Maßnahme b) Vergleichbare Aufgabenstellung c) Leis-tungszeitraum, d) Auftragswert (brutto) e) Auftraggeber/Ansprechpartner vor (gilt für Bieter, Mit-glieder einer Bietergemeinschaft).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren unter Verwendung des Formblatts Referenzen jeweils mit Angaben zu a) Beschreibung der Maßnahme b) Vergleichbare Aufgabenstellung c) Leistungszeitraum, d) Auftragswert (brutto) e) Auftrag-geber/Ansprechpartner vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (über Formblatt 124).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen (gilt für präqualifizierte und nicht präquali-fizierte Unternehmen):
Nennung von vergleichbaren Referenzen des Auftragnehmers aus den letzten 10 Jahren mit folgen-den Angaben im Formblatt Referenzen: a) Beschreibung der Maßnahme b) Vergleichbare Aufgaben-stellung c) Leistungszeitraum, d) Auftragswert (brutto) e) Auftraggeber/Ansprechpartner.
Bei allen Referenzen muss das Leistungsende innerhalb der letzten 10 Jahre liegen.
Anforderungen an die vergleichbare Aufgabenstellung:
1. Reparatur- und/oder Restaurierungsarbeiten an einem hölzernen Schiffskörper.
2. Herstellung einer komplexen stählernen Stützkonstruktion, deren Komplexität mit dem für den Ewer Maria ausgeschriebenen Endo-/Exo-Skelett vergleichbar ist.
3.Anhebung und Transport eines schweren Objekts (mind. 20 t) mittels portalkranähnlichem Hebe-system und Luftkissentransport oder vergleichbaren Hebe- und Transportsystemen in Innenräumen.
4. Eine für einen längeren Zeitraum (mind. 6 Monate) ausgelegte Gerüst- und Schutzeinhausung mit Dach und Folie für ein Objekt, dessen Volumen mit dem des Ewers Maria vergleichbar ist.
Nicht jede der vorgelegten Referenzen muss alle 4 Aufgabenstellungen beinhalten. Es müssen jedoch für jede der vorgenannten vier Aufgabenstellungen jeweils mindestens drei Referenzen vorgelegt werden. Für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer gilt: Derjenige Unternehmer, der im Auf-tragsfall den jeweiligen Leistungsteil erbringt, muss auch die für die jeweilige Aufgabenstellung vor-gelegten Referenzprojekte erbracht haben.
Vertragsstrafe: 0,1 % der Nettoauftragssumme.
Frist für Schlusszahlung und Eintritt des Verzugs verlängert auf 60 Tage.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung: 5% der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 5% der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung
und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend. Der vom Auftrag-geber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem Angebot vorzulegen . Die Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist nach Terminvereinbarung möglich. Terminanfragen bitte ausschließlich per Mail an folgende Adresse: [gelöscht]. Terminanfragen müssen spätestens 5 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen, da andernfalls eine Terminvergabe und damit eine Ortsbesichtigung ggf. nicht mehr möglich ist. Die unterbliebene Teil-nahme an einer Objektbesichtigung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
(2) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerks-kammer (wenn Verpflichtung besteht), Ausschlussgründen, Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Be-rufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nach-weise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräf-te, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der In-dustrie- und Handelskammer, Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), Unbedenklichkeitsbescheini-gung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen Beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbe-scheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenk-lichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung .
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen Grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflich-tungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
(3) Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhal-ten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplatt-form erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Ange-botsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäu-mung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
(4) Bieterfragen sind nur bis maximal 5 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote möglich.
(5) Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
(6) Angebote mit einem Angebotspreis höher als 740.000,00 € brutto werden von der Wertung ausgeschlossen (siehe auch Formblatt Zuschlagskriterien).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Verga-bekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be-werber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de