Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform in der Sozialstiftung Bamberg im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-KHZG-2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform in der Sozialstiftung Bamberg im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale
Auftragsgegenstand ist die konzeptionelle und fachliche Entwicklung einer Interoperabilitätsplattform und Integration in die bestehenden patientenführenden Systeme sowie die Entwicklung und Integration eines Portals für Patienten, Angehörige und Zuweiser zur engeren Einbindung in den Behandlungsprozess inklusive Projektbegleitung, Begleitung des Change Managements sowie der Projektkommunikation und -dokumentation.
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle. Die Sozialstiftung ist ein KRITIS-Haus. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Umsetzung des Fördertatbestands 2: Patientenportal (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) & Integration einer IHE konformen Plattform.
Der Bewerber dieser Ausschreibung zum Fördertatbestand 2 erbringt bei der Umsetzung der Digitalisierung im Rahmen des KHZG die folgenden Leistungen:
• Konzeptionelle und fachliche Entwicklung einer Interoperabilitätsplattform und Integration in die bestehenden patientenführenden Systeme
• Entwicklung und Integration eines Portals für Patienten, Angehörige und Zuweiser zur engeren Einbindung in den Behandlungsprozess
• Gewährleistung der Interoperabilität aller bestehenden, patientenführenden Systeme, ggf. mit Koordination von Dienstleistungen Externer
• Die Erfüllung der Anforderungskriterien des Kriterienkataloges (Anlage 04)
• Erstellung eines Rollen- und Rechtekonzeptes mit definierten Verantwortlichkeiten
• Bereitstellung einer kontinuierlichen Projektbegleitung
• Prozess- und Organisationsberatung, Harmonisierung der Prozesse über Fachabteilungen hinweg
• Begleitung des Change-Managements innerhalb der Sozialstiftung Bamberg (in enger Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung und der übergreifenden Projektsteuerung)
• Projektkommunikation und Projektdokumentation
Nach Abschluss der Implementierung sollen zudem für 10 Jahre Serviceleistungen erbracht werden.
Nähere Informationen zu den auftragsgegenständlichen Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser Wert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schaden würde. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform in der Sozialstiftung Bamberg im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form (Textform gem. § 126b BGB) bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 31.03.2022 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."