Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform in der Sozialstiftung Bamberg im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-KHZG-2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform in der Sozialstiftung Bamberg im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale
Auftragsgegenstand ist die konzeptionelle und fachliche Entwicklung einer Interoperabilitätsplattform und Integration in die bestehenden patientenführenden Systeme sowie die Entwicklung und Integration eines Portals für Patienten, Angehörige und Zuweiser zur engeren Einbindung in den Behandlungsprozess inklusive Projektbegleitung, Begleitung des Change Managements sowie der Projektkommunikation und -dokumentation.
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle. Die Sozialstiftung ist ein KRITIS-Haus. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Umsetzung des Fördertatbestands 2: Patientenportal (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) & Integration einer IHE konformen Plattform.
Der Bewerber dieser Ausschreibung zum Fördertatbestand 2 erbringt bei der Umsetzung der Digitalisierung im Rahmen des KHZG die folgenden Leistungen:
• Konzeptionelle und fachliche Entwicklung einer Interoperabilitätsplattform und Integration in die bestehenden patientenführenden Systeme
• Entwicklung und Integration eines Portals für Patienten, Angehörige und Zuweiser zur engeren Einbindung in den Behandlungsprozess
• Gewährleistung der Interoperabilität aller bestehenden, patientenführenden Systeme, ggf. mit Koordination von Dienstleistungen Externer
• Die Erfüllung der Anforderungskriterien des Kriterienkataloges (Anlage 04)
• Erstellung eines Rollen- und Rechtekonzeptes mit definierten Verantwortlichkeiten
• Bereitstellung einer kontinuierlichen Projektbegleitung
• Prozess- und Organisationsberatung, Harmonisierung der Prozesse über Fachabteilungen hinweg
• Begleitung des Change-Managements innerhalb der Sozialstiftung Bamberg (in enger Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung und der übergreifenden Projektsteuerung)
• Projektkommunikation und Projektdokumentation
Nach Abschluss der Implementierung sollen zudem für 10 Jahre Serviceleistungen erbracht werden.
Nähere Informationen zu den auftragsgegenständlichen Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr.
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die
Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.
Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Auswahlkriterium 1: Durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit vergleichbaren Leistungen in den Themenbereichen der Interoperabilität und/oder komplexer IT-Integrationsprozessen im Krankenhaus
Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 250 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 200 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 150 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 100 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz von zwischen [Betrag gelöscht] Euro und 2 Mio. Euro. = 50 Punkte
Auswahlkriterium 2: Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche
(1) Einführung von Klinik-Systemen; Design von Lösungsarchitekturen inkl. Schnittstellen (wie HL7, FHIR, IHE)
(2) tiefenintegrierte intersektorale Kommunikationsmodelle (IHE Plattformen in Kombination mit FHIR für Kliniken)
(3) Prozessoptimierung für Patient oder Mitarbeiter-Journeys im klinischen Umfeld.
umfassend abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Dies wird wie folgt bepunktet:
Klare Abdeckung von drei Themenbereiche = 750 Punkte
Klare Abdeckung von zwei Themenbereichen = 500 Punkte
Klare Abdeckung von einem Themenbereich = 250 Punkte
Keine Abdeckung eines Themenbereiches = 0 Punkte
Auswahlkriterium 3: Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen den Bereich Plattform-/Portallösung im Sinne des KHZG treffen:
Bereits abgeschlossene Plattform-/Portallösungen vergleichbar mit MUSS-Anforderungen des Fördertatbestand 2 KHZG = 200 Punkte
Bereits begonnene Plattform-/Portallösungen im Sinne des KHZG = 100 Punkte
Insgesamt können maximal 1200 Punkte erzielt werden. Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr.
Die angegebene Auftragswertschätzung bezieht sich lediglich auf die Kosten der Implementierung. Kosten für nachgelagerte Serviceleistungen sind darin nicht enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
a) Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
b) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
c) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Kopie ist ausreichend).
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
d) Angabe des jährlichen Unternehmensumsatzes (netto) der letzten drei 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen in den Themenbereichen der Interoperabilität und/oder komplexer IT-Integrationsprozessen im Krankenhaus (2018, 2019, 2020) [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
e) Angabe der jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für den relevanten Geschäftsbereich Health Care in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
f) Branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei für Sach-und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
Mindestanforderung zu e) Der Bewerber verfügt über eine jahresdurchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeitern in DACH (K.O.- Kriterium).
Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]
g) Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Dienstleistungsaufträge mit namentlicher Benennung des Auftragsgebers mit Angabe der Versorgungsstufe des Krankenhauses/ der Gesundheitseinrichtung sowie Status als KRITIS- Einrichtung, dem Auftragswert, der Projektbeschreibung sowie des Projektzeitraums [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“]. Die einzureichenden Referenzen sind nach Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren.
h) Beschreibung der Kenntnisse, Kompetenzen, Erfahrungen und Umsetzungsfähigkeiten in den Bereichen der klinischen IT-Organisation, IHE Plattformen, Portallösungen und in Krankenhausinformationssystemen. [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
i) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].
Mindestanforderungen zu g):
- Der Bewerber legt mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen vor, die in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung begonnen haben. Eine der Unternehmensreferenzen muss bereits erfolgreich abgeschlossen sein.(K.O.- Kriterium).
- Die Referenzprojekte beziehen sich auf Einrichtungen im Gesundheitswesen (K.O.- Kriterium).
- Mindestens ein Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus der Maximalversorgung erbracht. (K.O.- Kriterium).
- Mindestanforderung zu h) Der Bewerber verfügt über umfangreiche Kenntnisse, Kompetenzen, Erfahrungen und Umsetzungsfähigkeiten in den Bereichen der klinischen IT-Organisation, IHE Plattformen, Portallösungen und in Krankenhausinformationssystemen (K.O.- Kriterium).
- Mindestanforderung zu i) Der Bewerber verfügt über ein internes Qualitätsmanagementsystem (K.O.- Kriterium).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Der Bewerber steht spätestens zwei Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung mit den angebotenen Ressourcen zur Verfügung (vorauss. Juli 2022).
4. Die Projektumsetzung und Begleitung ist bis Ende des Förderzeitraums sichergestellt.
5. Der Bewerber stellt einen festen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages zur Verfügung.
6. Der Bewerber gewährleistet eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung sowie dem übergreifenden KHZG Projektsteuerer und weiteren KHZG-Teilprojektleitern.
7. Der Bewerber gewährleistet, dass alle am Projekt beteiligten Ressourcen des Bewerbers mit direktem Kundenkontakt die Leistungen etc ausnahmslos in deutscher Sprache erbringen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form (Textform gem. § 126b BGB) bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 31.03.2022 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."