Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende der Stadt Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-137/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende der Stadt Bamberg
Fahrradleasing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bamberg strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Fahrradleasings für seine Mitarbeitenden im Rahmen der Entgeltumwandlung an. Dem liegt der Tarifvertrag zurEntgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalenöffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Die Rahmenvereinbarung soll zum Zweck derÜberlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzungeinschließlich Versicherungs-, Beratungs- und Serviceleistungen(insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- undSchadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagementund Bereitstellung eines Online-Portals) abgeschlossen werden. Der Rahmenleasingvertrag mit dem Auftragnehmer soll zum 01.01.2023 beginnen und ist auf vier Jahre, längstens für die Dauer der Laufzeit des TV-Fahrradleasing, angelegt. Im dritten Jahr der Rahmenvertragslaufzeit sollen noch Leasingverträge mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.