Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing, Objektplanung für Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 80639-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tutzing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing, Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Tutzing beabsichtigt die Generalsanierung die Sanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing.
Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, „Alten Schulhaus“ mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch eine Turnhalle mit Schwimmhalle und ein Grundschulgebäude, dazu die Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24.616 m³. Das Mittelschulgebäude wird vollständig entkernt, jedoch die tragende Bausubstanz – Decken, Pfeiler, Unterzüge, Brüstungselemente der Außenwände – bleibt auch aus Gründen der Nachhaltigkeit erhalten. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI vergeben werden.
Dem Brandschutz geschuldet und dem Zusammenschluss von zwei Schulhöfen wird im Erdgeschoß das Gebäude um eine Gebäudeachse vom historischen Schulhaus abgerückt. Es entsteht so u.a. ein überdachter Pausenhofbereich. Im Erdgeschoß entsteht ein Mensabereich mit Kaltküche und Speisebereich (Aufenthaltsbereich auch für Ganztagsschule). Aktuell werden in der Mittelschule 154 Schüler unterrichtet und in der Grundschule 256 Schüler. Auf dem Schulcampus befinden sich aktuell 410 Schüler. Davon werden ca. 200 Schüler gemeinsam eine Mittagsmalzeit einnehmen. Neben dem Mensa- und Speisebereich wird im EG des Mittelschulgebäudes ein großer Besprechungsraum als Lehrerkonferenzraum eingerichtet. Dieser große Konferenzraum kann auch als Musikraum und Prüfungsraum umfunktioniert werden. Die Anzahl der Klassenzimmer, erhöht sich aufgrund der Schülerzahl von 8 Klassenzimmer auf 12 Klassenzimmer. Aus diesem Grund wird der vorgegebene Flächenbedarf um ca. 172 m² übertroffen.
Die Raumgrößen der einzelnen Klassenzimmer und Funktionsräume werden durch das statische System der bestehenden Skelettbauweise vorgegeben und angelehnt an die ursprünglichen Raumgrößen errichtet.
Nachdem das EG des Mittelschulgebäudes nach dem Umbau als Mensa, Speisebereich, Pausenbereich und Konferenzbereich genutzt werden wird, müssen die derzeitigen Verwaltungsräume vom Erdgeschoß des Mittelschulgebäudes in das historische, alte Schulhaus umverlegt werden.
Das denkmalgeschützte, historische, alte Schulhaus wird zukünftig also der Mittelschulnutzung zugeführt.
Es entsteht in dem Schulhaus, als Campus-Mittelpunkt und Zentralgebäude der Verwaltungskomplex mit Lehrerzimmern, Lehrmittelräumen, Sekretariat und Büro der Schulleitung, aber auch zukunftsorientierte Räume, dazu gehören 2 große Computerräume und die Lernwerkstatt. Erreicht wird das alte Schulhaus über den Haupteingang, mit Orientierung zum Schulhof, aber auch barrierefrei über einen Brückengang zum Mittelschulgebäude.
Für die Planung dieses Projekts wurden bereits die entsprechenden Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 vergeben, allerdings nur im Hinblick auf die Planungsleistungen zum Gebäude der Mittelschule. Die Planungsleistungen für den Campus im Übrigen, d. h. insbesondere für die Grundschule, die „Alte Schule“ sowie die Turnhalle waren nicht Gegenstand des vergebenen Planungsauftrages. Aus diesem Grund sollen nunmehr auf Basis der vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule, insbesondere der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, folgende Leistungen vergeben werden: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4, im Hinblick auf die Grundschule, die „Alte Schule“ und die Turnhalle; - soweit erforderlich (optional): Wiederholungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4, im Hinblick auf die bereits vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule; - Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle.
Der Planungsauftrag zur Mittelschule ist beendet, weil Leistungen nach der HOAI-Leistungsphase 4 nicht weiter abgerufen wurden.
Die Fachplanungsleistungen für ELT, HLS und Tragwerk werden analog zu den verfahrensgegenständlichen Objekt Planungsleistungen vergeben.
Zur Realisierung des Bauvorhabens hat die Gemeinde Tutzing zudem einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschl. einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen: 1. Stufe: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, im Hinblick auf die Grundschule, die „Alte Schule“ und die Turnhalle; - soweit erforderlich (optional): Wiederholungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, im Hinblick auf die bereits vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule; 2. Stufe: Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI, Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle; 3. Stufe: Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI, Leistungsphase 8 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle; 4. Stufe: Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 1 HOAI, Leistungsphase 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing, Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.