Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF 32) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kempten (Allgäu)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF 32) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kempten (Allgäu)
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 1: Fahrgestell
Kempten (Allgäu)
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung
Los 1: Fahrgestell
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kempten (Allgäu)
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung
Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung Los 1: Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines vierachsigen Wechselladerfahrzeuges mit mechanischer Zugeinrichtung Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland