Infrastrukturförderung Schopfloch Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfloch
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91626
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastrukturförderung Schopfloch
einstufiges Auswahlverfahren zur Konzessionsvergabe für den Betrieb eines Gigabit Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur (inkl. Tiefbauleistungen, Leerrohre, Kabel sowie zugehörige Komponenten, einschließlich Schächte, Verzweiger, Schaltstellen, etc.), welche zur Erschließung der ausgeschriebenen Anschlüsse und die Bereitstellung von Gigabit-Diensten erforderlich ist.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Ausbaugebiet des Marktes Schopfloch.
Es wurde eine Markterkundung vom 24.01.2022 bis 21.03.2022 durchgeführt und das Ergebnis auf dem Breitbandportal veröffentlicht. Kein Netzbetreiber hat einen Eigenausbau gemeldet.
Ein Zuwendungsbescheid vom 26.08.2022 liegt vor. Die Kofinanzierung mit Landesmitteln ist gesichert.
Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).
Insgesamt handelt es sich um 69 Anschlüsse.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(70)
- Kriterium: Servicekonzept(10)
- Kriterium: Tarife(10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme(10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.