Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Realbrandausbildung 3.0 Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0057
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 218-626829)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfv-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Realbrandausbildung 3.0
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. "Realbrandausbildung" (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Es handelt sich um die Folgebeschaffung (die erste Ausschreibung fand 2014, die zweite Ausschreibung 2018 statt) für entsprechende Leistungen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" und "5_LFV_RBA_Eignungs-_und_Leistungsanforderungen".
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- keine Angabe -
Hinweis:Die Auftragserteilung steht insgesamt sowie je Vertragsjahr unter dem Vorbehalt der Maßnahmebewilligung seitens des Freistaats Bayern sowie der Bereitstellung der entsprechenden Mittel seitens des Freistaats Bayern, da die gegenständlichen Leistungen zu 100 % gefördert werden. Aufgrund der aktuellen Jährlichkeit des Haushalts des Freistaats Bayern gelten diese Vorbehalte für jedes Vertragsjahr.Sollte wider Erwarten die Bewilligung nicht erfolgen oder die Haushaltsmittel für ein Vertragsjahr nicht vorhanden sein, so kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben bzw. hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein wie auch immer gearteter Schadensersatzanspruch entsteht den Bietern bzw. dem Auftragnehmer in einem solchen Falle nicht.Im gegenseitigen Einvernehmen ist es Auftraggeber und Auftragnehmer auch möglich, im vorgenannten Falle die Leistung quantitativ einzuschränken und/oder die Leistung für den Zeitraum fehlender Haushaltsmittel auszusetzen; die insgesamte Vertragslaufzeit verlängert sich um solche Aussetzungszeiträume gleichwohl nicht.Entsprechendes gilt, wenn das dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Budget von 1.230.000 € brutto (inkl. USt.) für vier (4) Jahre überschritten wird.