DGUV 3 Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09#1053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV 3 Prüfung
DGUV 3 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München siehe Anlage Standortliste.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag für die Durchführung der Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschriften 3 und 4 (im weiteren DGUV 3) der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung sowie der DIN VDE 0701-0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Zuge eines offenen Verfahrens neu zu vergeben. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EF Gebäudetechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYW8XUXH5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.