eBHJ Elektrifizierung Jaeckelstraße Elektro-Trassenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: eBHJ VP09
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
eBHJ Elektrifizierung Jaeckelstraße Elektro-Trassenbauarbeiten
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft plant den Aufbau weiterer Ladeinfrastruktur und überdachter Stellplätze für eBusse im Busdepot Jaeckelstraße. Hierfür wird ein an das Hauptgebäude vorgestelltes Vordach vorgesehen, welches extensiv begrünt und mit einer Dach PV-Anlage ausgestattet werden soll. Die Trafos und Schaltanlagen werden in einem bestehenden Grünstreifen aufgestellt und als Kompensation mit Dachbegrünung und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Dieses Vergabepaket umfasst die Elektro-Trassenbauarbeiten für die für die elektrische Infrastruktur im Bereich neue Trafostation, neues Vordach und Bestands-Halle.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Trassenkonstruktion für das neue Vordach wird mit Kabeleitern und -rinnen realisiert, diese befindet sich unterhalb der Gitterrostabdeckungen und Charger-Schränke. Die Ausführung erfolgt innerhalb der Vordachkonstruktion auf etwa 6 m Höhe. Die Trassierung im Bereich der Trafostation wird unter dem Podest der neuen Stahlkonstruktion an der Trafostation errichtet. Ein Trassenweg führt von der Trafostation zur Außenwand der Halle ins Vordach hinein, die restlichen drei Trassenwege werden nach unten in Kabelschächte geführt. Diese Kabelschächte dienen zur Versorgung der einzelnen neuen Brandabschnitte. Innerhalb der bestehenden Halle werden Weitspannkabelrinnen und auch Kabelrinnen verbaut. Hinzukommen in der Halle verteilt Metallkonstruktionen zur Befestigung der in der Halle geplanten Dispenser zur Aufladung der Busse.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers Musskriterien:
3.1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
3.1.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
3.1.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 12 Monate)
3.1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen (nicht älter als 12 Monate)
3.1.5 Eigenerklärung von ausländischen Firmen zur Anerkennung von deutschem Recht im Auftragsfall
3.1.6 Eigenerklärung von ausländischen Firmen zum Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal im Auftragsfall
Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
3.2.1 Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, Gewichtung 10 %, Wertung im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung: 10 % überdurchschnittlich hoch, 0 % unterdurchschnittlich.
3.2.2 Wirtschaftliche Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.), Gewichtung 10 %, Wertung: 10 % Creditreform oder gleichwertig, 5 % Bankauskunft, Steuerberaterauskunft, 2 % nur Eigenerklärung, 0 % keine Angabe
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Zwischenbewertungen sind vorgesehen.
3.3.1
Zwei Referenzen für vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen mit Bauausführung 2019 bis 2022, Gewichtung 80 %, Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 40 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
a.) Auftraggeber/Referenzgeber mit Referenzbestätigung
b.) Art der ausgeführten Leistung
c.) Auftragssumme
d.) Ausführungszeitraum
e.) Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs
f.) Zahl der durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Zwischenbewertungen sind vorgesehen.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0 % der Bruttoauftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft 3,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Gesamtschuldnerisch haftend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bieter/Bewerber sind selbstständig dafür verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Unterlagen und Beantwortungen von Fragen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.