Technische Betriebsführung für ein Gasverteilernetz nach DVGW G 1000
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-zirndorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für ein Gasverteilernetz nach DVGW G 1000
Die Stadtwerke Zirndorf GmbH schreibt Dienstleistungen für die technische Betriebsführung eines Gasnetzes nach DVGW G [Betrag gelöscht] europaweit nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO sowie des GWB aus. Der Auftraggeber ist Verteilernetzbetreiber des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Zirndorf. Eigentümer des Gasversorgungsnetzes ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die technische Betriebsführung seines Gasversorgungsnetzes nach DVGW-Arbeitsblatt G 1000 (oder gleichwertig).
Zirndorf
vgl. oben Abschnitt II.1.4.
Zu Abschnitt II.1.7) und V.2.4) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von [Betrag gelöscht] EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betriebsführung für ein Gasverteilernetz nach DVGW G 1000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html