Behördenzentrum Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 149489-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hanau.de/contentpool/adressen/003127.html
Abschnitt II: Gegenstand
Behördenzentrum Hanau
Ausführung von Fachplanungsleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen Nr. 1-8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI.
Hanau
Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Bauprojekt Hanau Baubetreuungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH beabsichtigen im Stadtgebiet der Stadt Hanau eine gemeinsame bürgerfreundliche und innovative Anlaufstelle "rund um das Erwerbsleben" neu zu errichten.
Hierfür sollen für ca. 524 Mitarbeiter der BA (209 MA), der Stadt Hanau (124 MA) und der noch zu gründenden gemeinsamen Einrichtung (191 MA) kosteneffiziente, zukunftsfähige und nachhaltige Büroflächen auf einem bereits definierten Areal im Stadtgebiet Hanau errichtet werden, die zudem das Konzept und die Zielvorstellung einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung in bestmöglicher Weise umsetzt.
Die NGF nach DIN 277 beträgt insgesamt ca. 17.000 m². Es handelt sich dabei um drei Baukörper, von denen zwei Baukörper von der Stadt Hanau und der gemeinsamen Einrichtung genutzt werden und ein Baukörper von der Bundesagentur für Arbeit.
Nutzflächen (NUF 1-7) der drei Baukörper:
Bundesagentur für Arbeit: 3.881 m²
Stadt Hanau: 6.094 m²
gemeinsame Einrichtung: 3.540 m²
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Planungsleistungen:
Leistungen gem. Teil 4, Abschnitt 2 HOAI, technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-8 nach § 53 Abs.2 HOAI: LPH 1-9
Es ist eine stufenweise Beauftragung in folgenden Abschnitten vorgesehen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3-4
Stufe 3: LPH 5-7
Stufe 4: LPH 8-9
Ein Recht auf Weiterbeauftragung nach Abschluss einer Stufe besteht nicht.
Mit dem obsiegenden Bieter werden zwei separate Verträge jeweils mit der Bundesagentur für Arbeit und der BAUprojekt Hanau Baubetreuungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH abgeschlossen.
eine Verlängerung der geplanten Fertigstellung (31.12.2017) von bis zu einem halben Jahr ist von dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien.
Einer Bewertung in einem Wertungsschema unterliegen die folgenden Kriterien:
III.1.3 Referenzen
Art des Projektes: zu erreichende max. Punktzahl: 20 (pro Referenz)
Beplante Anlagenruppen: zu erreichende max. Punktzahl: 80 (pro Referenz)
Anrechenbare Kosten: zu erreichende max. Punktzahl: 20 (pro Referenz)
Dem Bieter steht es frei, mehrere Referenzen vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen werden die drei besten Referenzen einer Wertung nach dem Wertungsschema unterzogen.
III.1.3 Personal
Verhältnis von Mitarbeitern zu freien Angestellten: zu erreichende max. Punktzahl: 20
III.1.3 Qualitätssicherung
Beschreibung der Qualität: zu erreichende max. Punktzahl: 20
Insgesamt können max. 400 Punkte erzielt werden.
Das Wertungsschema ist mit dem Bekanntmachungstext auf der Vergabeplattform verknüpft und kann zusammen mit der Bekanntmachung automatisch von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach § 44 i.V.m. § 75 VgV bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder Führungskräfte des Unternehmens.
Absicherung Schadensfall:
Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch ein in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden über [Betrag gelöscht] EUR.
Umsatz:
Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs.4 Nr.4 VgV über den Gesamtumsatz und
den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden über [Betrag gelöscht] EUR. Die Mindestdeckungssummen müssen für die gesamte Dauer des Vertrages dreifach zur Verfügung stehen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich des beschriebenen Leistungsbildes vergleichbar sind.
Nachweis: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste, die folgende Angaben enthält:
Auftraggeber (mit Bennennung eines Ansprechpartners sowie Kontaktdaten)
Art des Projektes (Neubau, Umbau, Sanierung etc.)
beplante Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr.1-8 HOAI
Höhe der anrechenbaren Kosten der beplanten Anlagengruppen
Zeitraum der Leistungserbringung
Gewertet werden maximal drei Referenzen. Dem Bieter steht es frei, mehr als drei Referenzen vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen werden die drei besten Referenzen im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46
Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter getrennt.
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Hardware und Bürosoftware, sowie angewandter fachspezifischer Software wie z.B. AVA Programme, Projektsteuerungsprogramme, Datenaustausch im DXF- und DWG Format; GAEB Schnittstelle, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmitel.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
6. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
Ferner sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen einzureichen:
Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 GWB.
Eigenerklärung bzgl. der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.2 III.1.3) und VI.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst.
2. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.
3. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert und sind vom Bewerber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dies gilt nicht, für die vorzulegenden Nachweise, die einer Punktebewertung unterliegen. Eine Nachreichung von Unterlagen mit dem Ziel der nachträglichen Verbesserung der erzielten Punkte ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs.1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 Nr.1 GWB)
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB),
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB),,
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB). Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.