Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 184-516872
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufzugsanlagen
Auf dem Gelände neben dem Schulcampus in Gräfelfing -Lochham wird eine Schwimmhalle und Dreifeldsporthalle errichtet.
Hierfür werden 2 Aufzugsanlagen benötigt.
Im Foyer einer Dreifachturnhalle mit angrenzendem Schwimmbad soll ein Personenaufzug über 2 Etagen installiert werden.
Im Untergeschoss soll ein Lastenaufzug in einem Einbringschacht installiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufzugsanlage Dreifeldturnhalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.