Rahmenvertrag über die Lieferung von Drucker-/Kopierpapier GBU StMUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000733
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Drucker-/Kopierpapier GBU StMUV
Rahmenvertrag über die Lieferung von Drucker-/Kopierpapier für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Alle Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz im Freistaat Bayern.
Rahmenvertrag zur Lieferung von Drucker-/ Kopierpapier DIN A4 und DIN A3 gemäß Leistungsverzeichnis
Der Vertrag beginnt ab 01.04.2023 und hat eine Mindestvertragslaufzeit bis 31.03.2025. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Geltungsdauer einmalig um zwei weitere Jahre (bis 31.03.2027), soweit nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seitens des Auftraggebers gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Nachweis (Zertifikat oder Urkunde in deutscher Sprache) Gütesiegel "Blauer Engel" DE-UZ 014a oder vergleichbar bzw.
- Nachweis (Zertifikat oder Urkunde in deutscher Sprache) Gütesiegel "Blauer Engel" DE-UZ 014b oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 04.01.2023 - 12.00 Uhr gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.