Entsorgung von kontaminierten Böden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von kontaminierten Böden
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG und das Stadtwerk Regensburg GmbH planen in einer Kooperation die Entsorgung von kontaminierten Böden zu vergeben.
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG und das Stadtwerk Regensburg GmbH planen in einer Kooperation die Entsorgung von kontaminierten Böden zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung kontaminierter Böden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltenhofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).